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27 Euro für ein Osterfeuer

Archivmeldung vom 11.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

In zwei Wochen ist es so weit: Ostersonntag treffen sich - mal organisiert, mal weniger organisiert - Menschen zum Abbrennen eines Feuers. Brauchtum hin, Brauchtum her: In diesem Jahr erhebt die Gemeinde Wallenhorst erstmals eine Gebühr von 27 Euro für die Genehmigung.

Clemens Lammerskitten, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, sieht die Regelung ganz pragmatisch: "Immer wenn die Bürger von der Gemeinde eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen sie dafür bezahlen." Ob sie einen Personalausweis beantragen oder der Sportverein eine Genehmigung für den Ausschank von Getränken in der Sporthalle haben wolle. Dies gelte auch für die Genehmigung eines Osterfeuers. Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags sei von der Verwaltung mit einer halben Stunde berechnet worden. So sei die Verwaltungsgebühr von 27 Euro zu Stande gekommen, erklärt Lammerskitten.

mehr: http://www.neue-oz.de/information/noz_print/rund_um_osnabrueck/10517491.html

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