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Wie Glutamat trotz anderslautender Packungsaufschrift in Lebensmittel gemogelt wird

Archivmeldung vom 10.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Verbraucher, die Glutamat meiden wollen, müssen bei Packungsaufdrucken hellwach sein. Die Angabe "Ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker" sage leider nicht viel, erklärt Christian Niemeyer, Biologe und Leiter des Deutschen Zusatzstoffmuseums in Hamburg, in der "Apotheken Umschau".

Hersteller weichen auf andere geschmacksverstärkende Stoffe aus, die ebenfalls Glutamat enthalten, wie Hefeextrakt, Tomatenpulver, Sojasoße oder Würze. "Auch in der Zutat 'Aroma' dürfen laut Gesetz bis zu 30 Prozent geschmacksverstärkende Stoffe drin sein", sagt Niemeyer. "Steht 'Aroma' in der Liste an zweiter oder dritter Stelle, kann man davon ausgehen, dass die geschmacksverstärkende Wirkung der Grund dafür ist."

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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