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Vorsicht Abzocke –Zoll warnt vor falschen Kollegen

Archivmeldung vom 16.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger  / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Wenn das Telefon klingelt und angeblich der Zoll sich meldet, ist Vorsicht angebracht. Dahinter stecken möglicherweise Betrüger, die zurückgekehrten Urlaubern mit einer neuen Masche das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Die Anrufer behaupten, die aus dem Urlaub mitgebrachten Waren seien nicht ordnungsgemäß angemeldet worden.

So sei angeblich eine Steuerschuld entstanden, die sofort auf ein von den Betrügern genanntes Konto mit sofortiger Zahlungsfrist beglichen werden soll.

Der Zoll dazu:

Bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren, erfolgten grundsätzlich keine Telefonate, erklärt die Behörde. Steuerbescheide werden schriftlich erteilt und gehen per Post zu oder werden persönlich übergeben.

Grundsätzlich gilt:

Alle Waren aus dem Ausland müssen angemeldet werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. So dürfen Touristen bei Reisen in Nicht-EU-Länder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak mit nach Hause bringen.

Zudem dürften 1 Liter Alkohol, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier eingeführt werden. Bei Reisen mit dem Schiff oder Flugzeug dürfe der Wert der Waren 430 Euro nicht überschreiten.

Bei Reisen mit dem PKW gelte eine Grenze von 300 Euro.

Bei Reisen innerhalb der EU sind die Reisefreimengen höher.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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