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Internetbetrug – Wie Verbraucher Fake-Shops erkennen können

Archivmeldung vom 23.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: B. Eckholdt, pixelio.de
Bild: B. Eckholdt, pixelio.de

Bei „Fake-Shops“ handelt es sich um vermeintliche Online-Shops, die nur eine Bestellung mittels Vorauskasse anbieten. Der Verbraucher erhält anschließend entweder mangelhafte Ware oder gar nichts. Normalerweise sind diese Shops nie länger als ein paar Tage oder Wochen online. Gutscheinsammler.de hat anerkannte Experten befragt, wie diese Shops entlarvt werden können, damit sich niemand beim Online-Shopping Sorgen machen muss.

chten Sie auf den richtigen Aufbau einer URL. Verzeichnis und Dateiname können, aber müssen nicht vorhanden sein. Eventuell versucht der Betrüger eine Firma zu imitieren z.B. www.postbank.de.nz/
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Achten Sie darauf, ob ein Online-Shop durch eines der folgenden Siegel geprüft worden ist. Diese Siegel müssen anklickbar sein und auf die entsprechende Prüfstelle weiterleiten.
Achten Sie darauf, ob ein Online-Shop durch eines der folgenden Siegel geprüft worden ist. Diese Siegel müssen anklickbar sein und auf die entsprechende Prüfstelle weiterleiten.

Arne Schönbohm vom Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. sagt im Beitrag von Gutscheinsammler.de: "Der Onlinehandel boomt: 2014 wird das globale Volumen im E-Commerce ca. 1,5 Billionen US $ erreichen. Vor allem während des Weihnachtsgeschäfts herrscht Hochkonjunktur. Dies wissen auch Online-Betrüger und besonders zu dieser Zeit florieren gefälschte Webshops. Das trainierte Auge eines Langzeit-Internet-Users kann sie schon oft beim ersten Anblick erkennen: Die Grafik der Internetseiten ist veraltet, oft sind grammatikalische Fehler vorhanden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder dubios formuliert oder gar nicht erst vorhanden.

Doch 80 % der digitalen Verbrechen werden von kriminellen Gruppen organisiert, die über weitreichende IT-Kenntnisse verfügen, welche ihnen ermöglichen an geistiges Eigentum, persönliche Daten oder betriebsinterne Informationen zu gelangen. Diese Gruppen erstellen Kopien von Webseiten, die oft nahezu identisch mit den Originalen sind. In ihnen werden Kunden dazu aufgefordert, weit mehr als ihre üblichen Daten preiszugeben, wie beispielsweise PIN-Codes von Kredit- und EC-Karten oder TAN-Nummern, die den Kriminellen erlauben, in die Konten der relativen Besitzer einzudringen oder in einem zweiten Schritt die Karten zu klonen (sogenannte „Hybridverbrechen“). Mit einem solchen Schema hatte z. B. im Jahr 2013 eine Gruppe von Hackern in wenigen Stunden über 40 Mio. Euro erbeutet.

Besonders Nutzer, die über ihre mobilen Endgeräte einkaufen, müssen achtsam sein. Während Onlinehändler über 0,9 % ihres Umsatzes an Betrüger verlieren, liegt der Anteil an kriminellen Transaktionen über Smartphones und Tablets bei 1,4 %."

Matthias Rosa von der Res Media Kanzlei für IT-Recht äußerte sich in dem Beitrag wie folgt: "In Deutschland wird von Gesetzes wegen eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen an die Betreiber von Onlineshops gestellt. Ein unseriöser Webshop kann daher identifiziert werden, wenn bestimmte Pflichtangaben sowie Belehrungs- und Informationsplichten fehlen. Besuchern einer Website empfiehlt sich daher ein Blick ins „Impressum“ der Website. Dort sollten sich gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationen zum Shop-Betreiber und Verkäufer auffinden lassen: z.B. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handelsregister, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw. Der Verbraucher kann also bereits hier erkennen, mit wem er es zu tun hat. Ferner muss der Webshop-Betreiber Datenschutzinformationen, unter Angabe der Verwendungszwecke bereithalten. Er muss überdies korrekte Produktinformationen, bspw. über die Wareneigenschaften darstellen sowie über die von ihm akzeptierten Zahlungsarten, Zahlungszeitpunkt und die Zahlungsbedingungen informieren. Er hat außerdem sein Liefergebiet, die Lieferzeiten anzugeben und über anfallende Steuern zu belehren. Darüber hinaus muss jeder Webshop, der sich an Verbraucher richtet, über das Widerrufsrecht belehren. Vor jedem Kauf ist der betreffende Webshop möglichst genau anzuschauen. Ebenso besteht die Möglichkeit, vorab im Internet nach Erfahrungen anderer Verbraucher mit dem Shop zu suchen.

Im Zweifel kann ein Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist vom Verbraucher widerrufen werden. Sollte er hier bereits im Rahmen einer Vorauszahlung Geld geleistet haben und entpuppt sich dann die Angelegenheit als Betrug, sollte die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet werden. Hier gibt es oft speziell eingerichtete Kommissariate, an die sich Betroffene wenden können. Beispielsweise ist das von der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen eingerichtete Fachkommissariat (ZK) 50 für Computer- und Internetkriminalität zu nennen, das in dieser Form seit dem 08.11.2007 existiert."

Der Bericht wird fortgeführt mit diesen Tipps von Nicolai Landzettel von Data-Sec IT-Sicherheit: "Fake Online-Shops gibt es zahlreich im Internet. Das einzige Ziel der Betreiber solcher Seiten ist es, Nutzer dazu zu bringen, vorab Geld zu zahlen und mit diesem dann zu verschwinden.

Wie können Sie einen Fake Online-Shop erkennen:

  1. Jegliche Preise auf dem Shop sind unrealistisch (30 bis 70 Prozent niedriger als auf Vergleichsseiten).
  2. Als Zahlungsmethode wird auf Vorkasse und/oder anonymen Zahlungsmethoden bestanden (keine Safepay-Zahlungsmethoden wie z.B. Paypal, Kreditkarte und Rechnung).
  3. Adresse im Impressum ist oft eine Briefkastenfirma eventuell sogar im Ausland, was eine Strafverfolgung fast unmöglich macht oder gar keine Informationen.
  4. Es werden keine kostenlosen oder kostengünstigen Kontaktmöglichkeiten geboten. Die angegebene Telefonnummer ist nicht erreichbar.

So können Sie sich vor einem Fake Online-Shop schützen:

  1. Googlen Sie den Shop und achten Sie dabei auf Informationen von Verbraucherschutzforen, vorhandenen Bewertungen oder Warnungen.
  2. Kaufen Sie nur in Shops ein, die auch sichere Zahlungsmittel wie Paypal, Rechnung oder Kreditkartenzahlung bieten.
  3. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie die Industrie- und Handelskammer, Verbraucherschutzzentrale oder das Amtsgericht bzw. Handelsregister vor Ort und erkundigen sich nach der entsprechenden Firma.

Sollten Sie Opfer eines Fake-Shops sein, erstatten Sie Anzeige. Ist per Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal bezahlt worden, können Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen den Betrag über Ihre Bank rückbuchen lassen; bei Vorkasse haben Sie praktisch fast keine Chance das Geld zurückzubekommen.

Christian Solmecke von wbs-law.de sagt zum Thema Fake-Shops: "Verbraucher sollten immer darauf achten, wie viel Informationen der Händler auf seiner Website eigentlich preisgibt. Je mehr Informationen der Händler über seine Firma, seine Vertragsbedingungen und die Rechte der Käufer auf seiner Webseite preisgibt, desto eher wird man davon ausgehen müssen, dass es sich hier nicht um einen Betrüger handelt. Einen guten Hinweis bieten auch sogenannte Gütesiegel wie die von “Trusted Shops”. Nur Online-Shops, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, dürfen dieses Siegel führen.

Ein effektiver Schutz kann am besten durch die Überprüfung der oben genannten Punkte erfolgen. Auch sollte auf eine Zahlung per Vorkasse möglichst verzichtet werden. Ist die Überweisung erst einmal erfolgt, kann sie in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher ist die Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte definitiv zu bevorzugen. Im Notfall kann der Verbraucher bei Problemen mit dem Händler sein Geld zurückholen.

Bei einer Lastschrift kann der Abbuchung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Auch bei der Zahlung per Kreditkarte hat man grundsätzlich die Möglichkeit, die Beträge zurückbuchen zu lassen."

Dr. Michael Littger von Deutschland Sicher im Netz sagt zu Gutscheinsammler.de: "Online-Shopping gehört zu den beliebtesten Aktivitäten der Deutschen im Internet. 85 Prozent der Onliner kaufen mindestens gelegentlich im Internet. Der DsiN-Index 2014 zeigt, dass Schutzmaßnahmen beim Online-Einkauf inzwischen zwar gut bekannt sind, oftmals aber nicht genutzt werden.

Damit der Einkauf über das Internet keine böse Überraschung gibt, gibt DsiN aktuelle Tipps zum sicheren Online-Einkauf:

  • Verschlüsselte Übertragung persönlicher Daten: Zum Standard für vertrauenswürdige Online-Händler gehört es, dass persönliche Daten verschlüsselt übertragen werden. Sie erkennen dies in der Regel an dem Kürzel https:// in der Adresszeile Ihres Browsers.
  • Transparente Angaben über den Verkäufer: Auf der Seite des Anbieters sollten Sie sich konkret über den Verkäufer informieren können. Identität, Anschrift, Garantie- und Gewährleistungsbedingungen müssen leicht auffindbar und verständlich sein.
  • Genaue Angebotsbeschreibung: Vor dem Kauf sollten Sie die Beschreibung der Artikel genau durchlesen und auch die Bilder der Ware prüfen. Wenn Unklarheiten bestehen, klären Sie alle relevanten Details mit dem Verkäufer. Merkwürdige Artikelbeschreibungen können ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein.
  • Sicheres Bezahlen: Für das Internet gibt es neben Lastschriftverfahren oder Kreditkarte hinaus eigene Bezahlsysteme. Mit Hilfe eines vorher angelegten Kontos bei einem der Bezahlsystem-Anbieter geben Sie sensible Daten wie Bankverbindung oder Kreditkartennummer nur einmalig bei diesem Bezahlsystem ein.
  • Art der Lieferung: Über Versandkosten und Versandzeiten sollten Sie sich unbedingt vorab informieren. Bei vielen Anbietern können Sie zwischen mehreren Lieferoptionen auswählen. Beachten Sie eventuell anfallende Gebühren – z.B. bei internationalen Lieferungen oder Rücksendungen.

Erste Hilfe im Schadensfall:

  • Bank oder Kreditinstitut kontaktieren: Wenden Sie sich bei unbekannten Abbuchungen schnellstmöglich an Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut und lassen Sie die Buchung stornieren.
  • Anbieter benachrichtigen: Stellen Sie fest, dass mit Ihren Daten Waren in einem Online-Shop eingekauft wurde, kontaktieren Sie den Anbieter und teilen Sie ihm den Betrugsfall mit.
  • Zugangsdaten ändern: Ändern Sie umgehend Ihre Passwörter für alle Ihnen bekannten Online-Shops und Dienstleister, wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Namen Waren oder Dienstleistungen in Online-Shops eingekauft worden sind.

Abschließend äußert sich Karsten Zimmer von csi-menden.de zu dem Thema, er sagt:"Es gibt einige Merkmale bei betrügerischen Online-Shops, die auch ein Laie erkennen kann. Einmal fällt bei manchen Seiten auf, dass ein untypisches Schriftbild dargestellt wird. Die verschiedenen Bezahlungsmethoden lassen sich, wenn überhaupt, nur per Kreditkarte oder mittels einer vorher gekauften Paysafecard benutzen. Alle anderen Zahlungsarten funktionieren „im Moment“ nicht oder sind nicht aktiv in dem Zahlungs-Link verankert.

Wer einmal auf solch einen Betrug hereingefallen ist, bekommt meist nur sehr schwer sein Geld zurück. Viele Betrüger haben ihre Server im Ausland stehen und können von deutschen Ermittlern nur schwer gefasst werden. In jedem Fall sollte man Strafanzeige erstatten. Denn nur dann kann zumindest die Seite im Internet geschlossen werden. Allerdings tauchen viele Seiten kurz darauf unter ähnlichem Namen oder mit einer anderen Länder-Kennung wieder auf.

Gehen sie Betrügern nicht auf den Leim! Diese Shops sollten sie meiden:

Leider handelt es sich hier nicht um Einzelfälle. Betrug beim Einkaufen im Internet kommt immer wieder vor. Umso wichtiger ist es deshalb, sich zu informieren, um den Betrügern nicht auf den Leim zu gehen. Bestehen bei einem Shop trotz sorgfältiger Prüfung immer noch Zweifel, kann man einen vertrauenswürdigen Shop aufsuchen, bei dem bereits zuvor bestellt wurde. Dann klappt es auch mit der Bescherung zu Weihnachten.

Quelle: Gutscheinsammler.de

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