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FFP2-Masken richtig benutzen - Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise

Archivmeldung vom 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
FFP 1-3 Masken schützen nicht vor Viren.
FFP 1-3 Masken schützen nicht vor Viren.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.

  • Gebrauchsanleitung befolgen: Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibt genau, wie die Maske anzulegen ist. Die Gebrauchsanleitung, die der kleinsten handelsüblichen Packung beiliegen muss, sollte beim Kauf der Maske also unbedingt nachgefragt und vor der ersten Verwendung sorgfältig gelesen werden. Nur so wird eine optimale Schutzwirkung der Maske erreicht.
  • Rasieren: Was viele nicht wissen: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. "Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken", erklärt IFA-Experte Dr. Peter Paszkiewicz. - Dichtsitz prüfen: "Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden", so Paszkiewicz. "Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut."
  • Auf Hygiene achten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. Paszkiewicz: "Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich.
  • Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen: Meistens werden FFP2-Masken nur für die Fahrt mit dem Bus oder der Bahn oder den Einkauf im Supermarkt aufgesetzt. "Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein", schätzt Paszkiewicz. "Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, dem empfehlen wir die Rücksprache mit dem Hausarzt."

Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung rät der IFA-Fachmann ab. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen.

Diese fünf Hinweise helfen, unsichere FFP2-Masken zu erkennen: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_414613.jsp

Hintergrund FFP2-Masken

Atemschutzmasken der Klasse FFP2 schützen die, die sie tragen; sie fallen deshalb in die Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstungen. Damit unterscheiden sie sich von Mund-Nase-Bedeckungen und medizinischem Gesichtsschutz (OP-Masken). Diese dienen vor allem dem Schutz der Mitmenschen. FFP2-Masken kommen schon lange am Arbeitsplatz zum Einsatz, wenn dort mit gefährlichen Stäuben und Aerosolen zu rechnen ist. Nur FFP2-Masken ohne Ventil schützen zusätzlich auch die Mitmenschen vor möglichen Krankheitserregern in der Ausatemluft der tragenden Person.

"FFP2-Masken sind für den Einsatz bei der Arbeit gedacht", sagt Paszkiewicz. "Deshalb gelten nicht nur strenge Zulassungs- und Überwachungsanforderungen für diese Produkte, sondern auch besondere Nutzungsregeln. Dazu zählen eine vom Arbeitgeber anzubietende medizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Unterweisung zur richtigen Handhabung."

Diese Forderungen entsprechen den Bedingungen am Arbeitsplatz, wo von körperlich anstrengenden Tätigkeiten teils über den kompletten Arbeitstag hinweg ausgegangen werden muss. Deshalb fordert der Gesetzgeber für den professionellen Einsatz zunächst eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Ihr Ergebnis entscheidet über die anschließenden Maßnahmen und hat zur Erholung maskenfreie Arbeitszeit im Blick. Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Bei leichter Arbeit ist eine Ausdehnung der Tragedauer auf drei Stunden möglich.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (ots)

Anmerkung der ExtremNews Redaktion:

Johannes Knobloch, Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erklärt gegenüber n-tv: "Durch eine Stoffmaske atme ich immer zumindest zum Teil hindurch, aber wenn bei einer FFP2-Maske irgendwo am Gesicht eine kleine Lücke bleibt, geht fast alle Luft dort hindurch - und mit ihr das Virus. Ein Problem haben Bartträger: Sie können eine FFP2-Maske meist gar nicht dicht aufsetzen. Sie ist bei Männern nur mit glattrasierter Haut zu tragen".

Korrekt verwendet biete eine solche Maske anders als die einfachen Einweg- und Baumwollmasken zumindest mehr Eigenschutz, gibt Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg zu bedenken. "Ich kann mich selbst schützen und bin weniger darauf angewiesen, dass die Menschen in meiner Umgebung sich richtig verhalten."

Aus dem letzten Zitat ergibt sich für die ExtremNews Redaktion die Schlussfolgerung, dass wenn eine FFP2 Maske den Träger wirklich zuverlässig schützen sollte, dann doch ab sofort jeder selber entscheiden könnte, ob er eine Maske tragen möchte oder nicht. Diejenigen, die sich vor dem so genannten  Virus schützen wollen können dies ja nun mit der FFP2 Maske tun.


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