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ZUCKER-SCHOCK - Weil Hartz-Behörde ihm das Insulin strich

Archivmeldung vom 21.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Berlin - Klaus Schüler, 32, ist arbeitslos - und schwer zuckerkrank. Beim Arbeitsamt bettelte er um Geld für Insulin. Ohne Erfolg. Jetzt liegt Schüler im Krankenhaus.

Vor einem Jahr war die Welt für Markus Schüler noch in Ordnung. Der gelernte Schlosser hatte einen Job in einem Lichtenberger Betrieb. "Meine Krankheit hat mich zwar oft behindert, aber die Kollegen haben immer Rücksicht darauf genommen", sagt Schüler.

Viermal am Tag muß er sich das lebensrettende Insulin spritzen. Und überanstrengen darf er sich auch nicht. "Ich hab gearbeitet und gerackert. Das war wohl etwas zu viel für mich", sagt der Schlosser. Fünfmal brach er wegen Unterzuckerung am Arbeitsplatz zusammen. Dann kam die Kündigung.

Schüler: "Da kam alles zusammen. Der Rauswurf und Probleme mit der Familie. Ich kam einfach nicht mehr klar mit meinem Leben."

In dieser Situation verpaßte Schüler einen Termin beim Arbeitsamt. "Klar, das war mein Fehler", sagt er. Als das Amt kein Geld mehr überwies, wurde es gefährlich. "Ich bekomme zwar ein Rezept für das Insulin, muß aber immer zehn Euro selbst bezahlen."

Schüler meldete sich bei seinem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit, Berlin-Nord. "Das war unglaublich schwer. Ich habe bitterlich geweint, und ihm meine leeren Insulin-Ampullen gezeigt." Die herzlose Reaktion des Sachbearbeiters, sei gewesen: "Das interessiert mich nicht!"

Zwei Tage später der Zusammenbruch. Markus Schüler wird mir einem Zuckerschock ins Klinikum Buch eingeliefert. "In meinem Bauch hat es gebrannt wie Feuer. Jede Bewegung, sogar das Atmen hat höllisch geschmerzt", so Schüler.

Klaus Pohl, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit: "In eigen Situationen sollten die Sachbearbeiter sensibler sein. Bei besonderen Härtefällen darf auch Bargeld bewilligt werden."

Quelle: http://bz.berlin1.de/aktuell/news/050321/zucker.html

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