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Kfz-Versicherung: Wer darf hinters Steuer?

Archivmeldung vom 05.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: www.helenesouza.com / pixelio.de
Bild: www.helenesouza.com / pixelio.de

Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z. B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen werden - beispielsweise dürfen alle Personen über 23 Jahre das Auto nutzen.

Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen den Pkw fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent.1)

"Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern deutlich."

Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen

Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden. In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber immer ausgenommen. Bei Kreislaufproblemen auf der Autobahn beispielsweise, darf eine weitere Person das Steuer übernehmen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall. "Manche Assekuranzen versichern zusätzliche Fahrer auch für einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr", sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der Kfz-Versicherung nachzufragen."

1)Berechnung anhand eines Musterprofils: https://ots.de/qgDlHj

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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