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Die Telefonleitung darf maximal einen Tag tot sein

Archivmeldung vom 24.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de

Was tun, wenn man beim Facharzt über Wochen hinweg auf einen Termin warten soll, der Verkäufer im Laden für die Reklamation eines defekten Produkts nicht zuständig sein will oder das Warten in der Telefon-Warteschleife zur teuren Geduldsprobe wird? Das Magazin Reader's Digest gibt in seiner Februar-Ausgabe viele wichtige Tipps, wie Verbraucher den besten Service erhalten. Ein Beispiel: Wer den Telefonanbieter wechselt, muss maximal einen Kalendertag darauf warten, bis der neue Anschluss funktioniert. Ist das nicht der Fall, muss der bisherige Anbieter den Kunden bis zur tatsächlichen Umschaltung weiter versorgen.

Grundsätzlich gilt: Verbraucher haben in Sachen Service mehr Rechte als vielfach bekannt ist. So müssen Hauseigentümer für die Reinigung des Kamins nicht mehr den jahrzehntelang zuständigen Bezirksschornsteinfeger verpflichten, sondern können einen Betrieb ihrer Wahl mit den vorgeschriebenen Kehrarbeiten und Abgasmessungen beauftragen. Dabei ist der Preis Verhandlungssache, es lohnt sich also, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Für Mieter wiederum ist wichtig zu wissen: Man muss den Schornsteinfeger für seine Arbeit zwar ins Haus oder die Wohnung hereinlassen, aber nur, wenn er seinen Besuch rechtzeitig ankündigt - und das bedeutet mindestens fünf Werktage vorher.

Auch an anderer Stelle im Alltag brauchen sich Verbraucher nicht alles gefallen zu lassen. So müssen Händler, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, diese Flaschen oder Behälter auch wieder zurücknehmen - sofern diese aus dem gleichem Material sind, und zwar unabhängig von der Marke. Ganz wichtig: Sollten die aufgestellten Automaten für die leeren Flaschen nicht funktionieren, hat der Kunde Anspruch auf den Service durch einen Mitarbeiter.

Noch ein weiteres Beispiel aus der neuen Ausgabe des Magazins Reader's Digest macht deutlich, dass es sich lohnt, nachzuhaken: Wer im Geschäft mit der Kreditkarte bezahlt, muss nur dann einen Aufpreis bezahlen, wenn zuvor auf die Zuzahlung deutlich hingewiesen wurde. Und selbst in diesem Fall raten Experten, vor dem Bezahlen nach Alternativen zu fragen - zum Beispiel der Möglichkeit, eine Anzahlung zu leisten und den Restbetrag zu überweisen.

Übrigens: Die Rechte der Verbraucher variieren von Land zu Land, wie das Magazin Reader's Digest berichtet. Während es beispielsweise in Deutschland für Telefon-Warteschleifen klare Regeln wie Festpreise oder kostenlose Wartezeiten gibt, steht ein solches Gesetz in Österreich noch aus. Wer dort eine Service-Hotline anruft, sollte sich deshalb zuvor über die Kosten informieren.

Quelle: Reader's Digest Deutschland (ots)

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