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Beim Spielzeugkauf auf GS-Zeichen achten

Archivmeldung vom 28.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
GS-Zeichen
GS-Zeichen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu Weihnachten wünschen sich viele Kinder vor allem eines: Spielzeug. Damit die Kinder mit Teddy, Puppe oder ferngesteuertem Auto sicher spielen können und die Produkte keine gefährdenden Mängel aufweisen, rät Rainer Weiskirchen, Experte für Produktprüfung bei TÜV Rheinland: "Beim Kauf von Kinderspielzeug sollten Verbraucher unbedingt auf die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung der Produkte sowie auf unabhängige Qualitätszertifikate achten."

 Sicheres Spielzeug erkennen Kunden etwa am GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Dieses befindet sich in der Regel gut sichtbar auf der Verpackung des Produkts. Das Prüfzeichen, das von unabhängigen Prüfdienstleistern wie TÜV Rheinland vergeben werden darf, steht für umfassende mechanische, chemische und auch elektrische Tests.

Smartes Spielzeug: Datensicherheit im Fokus

TÜV Rheinland prüft beispielsweise, ob sich an Kuscheltieren verschluckbare Kleinteile ablösen oder wie feuerempfindlich Materialien und Oberflächen sind. Bei strombetriebenen Spielwaren wie ferngesteuerten Autos oder Modelleisenbahnen testen die Fachleute unter anderem, ob Kurzschlüsse entstehen oder Motoren im Dauerbetrieb Hitze entwickeln. Auch die elektromagnetische Strahlung von Spielzeug sowie die Sicherheit von Akkus und Ladegeräten kommen auf den Prüfstand. Bei Spielwaren mit digitalen Funktionen rückt die Sicherheit von Datenverbindungen in den Fokus der Prüfer, etwa bei der Steuerung eines Fahrzeugs via Smartphone-App oder dem Plüschtier mit Sprachaufnahmefunktion. "Smartes Spielzeug darf Kinder nicht ausspionieren oder Hackern ermöglichen, sie zu manipulieren", erläutert Weiskirchen.

Vorsicht bei fehlerhaften Beschreibungen

Pflicht ist für Spielwarenhersteller für den Vertrieb in der Europäischen Union das CE-Kennzeichen. Damit gibt der Hersteller an, dass das Produkt der EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug entspricht. Vom Kauf von Spielwaren ohne CE-Kennzeichen ist dringend abzuraten. "Auch fehlerhafte Produktbeschreibungen können ein Indiz für nicht normgerechtes, sicherheitsgefährdendes Spielzeug sein", so der Experte. So müssen alle Bedien- und Sicherheitshinweise vollständig, nachvollziehbar und in deutscher Sprache vorliegen.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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