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Mitsubishi-Razzia: Das müssen betroffene Fahrzeughalter nun wissen

Archivmeldung vom 22.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gestern im Rahmen des Dieselskandals bundesweit Razzien in den Geschäftsräumen von Mitsubishi durchgeführt. Mitsubishi-Halter müssen sich daher auf eine zeitnahe Rückrufaktion ihrer Fahrzeuge einstellen. Dem Konzern droht ein Schaden in Milliardenhöhe.

Was betroffene Verbraucher nun wissen müssen, erklärt Claus Goldenstein. Er ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die im Abgasskandal mehr als 17.800 Mandanten vertritt und unter anderem für den ersten BGH-Fall in der Sache verantwortlich ist:

"Dass der Abgasskandal auch Mitsubishi erreicht, war nur eine Frage der Zeit: Bereits im Oktober 2019 veröffentlichte der RBB Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nach denen der Mitsubishi Outlander mit einem 2,2 Liter Dieselmotor die erlaubten Stickoxide-Werte um mehr als das Fünffache überschreitet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet in dem Fahrzeug - sowie in weiteren 1,6 und 2,2 Liter Diesel-Modellen des Herstellers - den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Diese geben in Testsituationen einen geringen Schadstoffausstoß vor, als es tatsächlich der Fall ist.

Wir von Goldenstein & Partner gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bereits stichhaltige Beweise gegen Mitsubishi gesammelt hat und schon bald Anklage erheben wird. Dadurch könnte ein enormer Schaden für den Konzern entstehen. Volkswagen musste beispielsweise bereits Straf- und Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro im Rahmen des Dieselskandals zahlen. Gleichzeitig müssen sich betroffene Fahrzeughalter auf einen zeitnahen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Durchführung von Software-Updates einstellen.

Teilweise versuchen Hersteller einem offiziellen Rückruf zuvorzukommen und betroffene Halter durch Prämien bereits vorab zu der Durchführung eines Software-Updates zu bringen. Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei Millionen Fahrzeugen diverse Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Daher raten wir dazu, ein Software-Update nur durchführen zu lassen, wenn es verpflichtend ist.

Da die Halter der betroffenen Fahrzeuge davon ausgingen, dass ihre Fahrzeuge die gültigen Umweltnormen erfüllen, haben diese die Möglichkeit, juristisch gegen Mitsubishi vorzugehen und eine Entschädigung durchzusetzen, die über dem aktuellen Wert ihres Fahrzeuges liegt. Der Verkauf eines Abgasskandal-Autos lohnt sich hingegen kaum noch: Betroffene Modelle von Herstellern wie Volkswagen oder Mercedes-Benz haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Das wird bei Mitsubishi nicht anders sein.

Wir von Goldenstein & Partner unterstützen mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich. Auch Mitsubishi-Halter können sich bereits jetzt an uns wenden und kostenfrei prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Auch die Rechtsdurchsetzung ist für unsere Mandanten stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen."

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Quelle: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater (ots)


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