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rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT warnt: gefälschte Flugtickets im Umlauf

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lufthansa Ticket (Symbolbild)
Lufthansa Ticket (Symbolbild)

Bild: Twitter Screenshot "Compensation"

In Berlin und Brandenburg sind gefälschte Flugtickets im Umlauf. Eine betroffene Urlauberin hat sich an die Sendung SUPER.MARKT gewandt, so dass andere Opfer jetzt gewarnt werden können.

Ein Internetportal namens airdiscount24 hat demnach offensichtlich Tickets verkauft, die gar nicht existieren. Einer Berliner Anwaltskanzlei liegen inzwischen circa 50 Fälle vor. Die Fluggesellschaften CONDOR und THAI AIRWAYS, für deren Strecken nach Bangkok und Havanna nicht-existente E-Tickets verkauft wurden, fürchten um ihr gutes Image und empfehlen Reisenden, Flüge immer direkt bei der Airline zu buchen. Infrage kommen ebenso Einkäufe in einem Reisebüro oder auf seriösen, einschlägig bekannten Portalen.

Bei Angeboten im Internet, die deutlich unter anderen Preisen liegen, kann es sich um einen sogenannten Fake-Shop handeln. Genau das scheint der Fall zu sein bei airdiscount 24, wie die Recherchen von SUPER.MARKT ergeben haben. Demnach ist der Geschäftsführer nirgendwo erreichbar, unter einer angegebenen Adresse in Düsseldorf findet sich weder Klingelschild noch Briefkasten. Ein Postbote erzählt, er versuche seit Tagen vergeblich, hier Briefe zuzustellen - vermutlich alle von geprellten Kunden. Ein im Internet kursierendes Schreiben, wonach die Firma durch die Germania-Insolvenz in Mitleidenschaft gezogen und nun selber pleite sei, kann vom zuständigen Amtsgericht auch nicht bestätigt werden. In Foren tauschen sich Betroffene aus, die erst beim Einchecken für die Urlaubsreise merken, dass sie keine gültigen Tickets haben. Der Berliner Anwalt Vincent Aydin, bei dem sich mehrere Opfer gemeldet haben, vermutet Betrug und empfiehlt den Opfern "Also als allererstes sollte man in so einem Fall Strafanzeige stellen. Im Moment ist es natürlich schwierig, einzuschätzen, wie ist die Lage in dieser GmbH. Wenn noch Geld da ist, dann kann man natürlich auch noch weiter vorgehen. Wenn kein Geld mehr da ist, dann bringt es auch nicht so wirklich was, zum Anwalt zu gehen, weil dann hat man noch Anwaltskosten dazu und der Anwalt kann das Geld auch nicht wieder herzaubern."

Details und Tipps: rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT am 04.03. um 20.15 Uhr im rbb-Fernsehen oder im Anschluss an die Ausstrahlung unter http://rbb-online.de/supermarkt

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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