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BGH schreibt Reiseveranstaltern Angabe fester Flugzeiten vor

Archivmeldung vom 10.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Reiseveranstalter künftig feste Flugzeiten für Pauschalreisen angegeben müssen und diese "ohne sachlichen Grund" nicht mehr kurzfristig ändern dürfen. Konkret geht es um folgende Regelungen in den Reisebedingungen: "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."

Beide Klauseln sind dem BGH zufolge unwirksam. Der Reisende dürfe "berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird", hieß es zur Begründung.

Zudem ermögliche die zweite Klausel dem Reiseveranstalter, sich einer vertraglichen Bindung zu entziehen, worin eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden zu sehen sei. Damit entschied der BGH zugunsten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbz), welcher gegen den Reiseveranstalter TUI geklagt hatte.

TUI kündigte derweil an, die Entscheidung akzeptieren zu wollen, teilte jedoch mit, dass negative Folgen für die gesamte Reisebranche erwartet würden. Laut Angaben von Christian Clemens, CEO TUI Deutschland GmbH, sinke durch das Urteil die Flexibilität bei der Planung von Charterflügen drastisch.

Zudem müssten Rücklagen gebildet werden, um spätere Reisepreisminderungen zu kompensieren. Wenn dieses Urteil - voraussichtlich im Frühjahr 2014 - in Kraft treten wird, bliebe "wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben", so Clemens.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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