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OLG Karlsruhe urteilt auf Fehler in Sparkassenverträgen - jetzt Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

Archivmeldung vom 23.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schriftzug der Sparkasse
Schriftzug der Sparkasse

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  opposition24.de

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe macht Verbrauchern Hoffnung, in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen jetzt zurückfordern zu können. Das Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 20.12.2022 - 17 U 748/20 - entschieden, dass Angaben zu den Ratenzahlungen in Immobiliendarlehensverträgen der deutschen Sparkassen dazu führen können, dass die Frist für die Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht zu laufen beginnt. "Zwar beträgt die Widerrufsfrist auch in diesen Fällen nur wenige Wochen, die Frist beginnt jedoch noch gar nicht zu laufen, weshalb ein Widerruf selbst noch viele Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erklärt werden kann", erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Es handelt sich um ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht, wenn ein Darlehensvertrag Fehler wie beispielsweise zu den Ratenzahlungen enthält", so Anwalt Rugen weiter.

Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des widerrufenen Immobiliardarlehens. Im Rahmen dieser Rückabwicklung kann der Darlehensnehmer auch eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von Banken und Sparkassen regelmäßig in den Fällen der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens bei Verkauf der Immobilie verlangt. In der Vergangenheit handelte es sich um Beträge, die im vier- bis fünfstelligen Bereich lagen.

HAHN Rechtsanwälte rät Verbrauchern, ihre Rückforderungsmöglichkeit nun anwaltlich prüfen zu lassen. Grundlage der Rechtsprüfung ist der Darlehensvertrag. Betroffen können Verträge sein, die seit dem 08.12.2004 abgeschlossen wurden. Eine Erstbewertung bietet die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte kostenfrei an. In dem Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen hat die Kanzlei mehr als 100 positive Gerichtsentscheidungen gegen Sparkassen und Geschäftsbanken wie z.B. die ING-DiBa AG oder die DSL Bank für ihre Mandanten erstritten. Gemessen daran ist sie Deutschlands erfolgreichste Kanzlei in diesem Bereich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf/

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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