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Zu dick: Kein Geld für Operation

Archivmeldung vom 13.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat einer Patientin die Übernahme der Kosten für eine Magenoperation zur Gewichtsreduktion verweigert, weil sie zuvor zu wenig gegen ihr Übergewicht unternommen hatte (Aktenzeichen L 5 KR 86/03).

Wie das Apothekenmagazin „Diabetiker Ratgeber“ berichtet, wollte die Frau sich ein Magenband implantieren lassen, das die Nahrungsaufnahme verringert und zum Abnehmen führt. Das Gericht argumentierte, die Frau habe andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, habe sich keiner längerfristigen Therapie unter ärztlicher Anleitung unterzogen oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen gesucht. Auch spielte eine Rolle, dass sie nicht unter schweren Folgeerkrankungen leide.

Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild

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