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Landgericht bestätigt: Versicherer dürfen sich Vergleichsportalen nicht entziehen

Archivmeldung vom 19.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 nicht entziehen. Das urteilte jetzt das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 376/17) und wies dahingehend die Klage der HUK-Coburg gegen das Münchner Vergleichsportal zurück. CHECK24 strebt eine möglichst vollständige Marktabdeckung an. Aber nicht alle Anbieter kooperieren und stellen die technischen Mittel zur Verfügung, um ihre Tarife in Echtzeit abzurufen. Auch wenn ein Preisvergleich und ein Abschluss über das Portal nicht möglich sind, werden solche Tarife im Vergleichsergebnis mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen angezeigt.

CHECK24 agiert damit ganz im Sinne der Verbraucher, die sich auf einen Blick umfassend informieren wollen. Die HUK-Coburg hatte dagegen Klage eingereicht: Sie will sich dem Vergleich nicht stellen und mit ihrer Marke nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich auftauchen.

CHECK24 bietet umfassende Tarifinformationen und ist kein reiner Preisvergleich

Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis angezeigt werden.

Die zuständige Richterin vom Landgericht Köln bekräftigt, dass es sich bei CHECK24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern "vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter"1). Denn neben dem Preis erhalten Verbraucher umfassende Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife, die sie in ihre Produktentscheidungen einbeziehen.

CHECK24 sehr transparent hinsichtlich Anbieterabdeckung bei Vergleichen

Seit Jahren ist CHECK24 nicht nur um eine möglichst vollständige Marktabdeckung bemüht, sondern zeigt auch sehr transparent die teilnehmenden und nicht teilnehmenden Anbieter. So wird beispielsweise beim KFZ-Versicherungsvergleich prominent dargestellt, welche Versicherungstarife im Vergleich mit Preis- und Leistungsvergleich teilnehmen, welche nur mit einem Leistungsvergleich teilnehmen und welche nicht vertreten sind.

Studien belegen: größte Marktabdeckung und größtes Sparpotenzial

Das Finanzmagazin Euro am Sonntag ermittelte, dass Verbraucher unter allen teilnehmenden Portalen bei CHECK24 Angebote der meisten Versicherer vergleichen können.2)

Eine repräsentative Stichprobe der Technischen Hochschule Rosenheim ergab, dass CHECK24 Verbrauchern in 80 Prozent der Fälle den günstigsten Kfz-Versicherungstarif bietet.3) Das bestätigt auch ein aktueller Vergleich des Verbraucherportals Finanztip.4) Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ)5) haben unabhängig voneinander herausgefunden, dass Verbraucher bei CHECK24 im Schnitt am meisten sparen.

1)Urteilsbegründung im Rechtsstreit HUK-Coburg gegen CHECK24, Aktenzeichen 31 O 376/17, S. 20 2)Euro am Sonntag, Ausgabe 38/17, 23.09.2017, Der Preis ist heiß, S. 78-79 3)Pressemitteilung Technische Hochschule Rosenheim: http://ots.de/7KR4AI 4)Finanztip: So finden Sie eine günstige Autoversicherung, https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/ 5)DISQ: Studie Vergleichsportale Kfz-Versicherungen, https://disq.de/2017/20170118-Portale-Kfz-Versicherungen.html

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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