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Ohne Karte keine Behandlung - In nicht dringenden Fällen kann ein Arzt die Behandlung ablehnen

Archivmeldung vom 09.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gesetzlich Versicherte, die bei einem Arztbesuch ihre Krankenversichertenkarte nicht vorlegen können, haben kein Recht auf Behandlung, wenn es sich nicht um einen dringenden Fall handelt.

Das berichtet das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf ein Urteil des Berufungsgerichtes für Heilberufe am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. (Az. 21 BG 1565/05)

Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Apotheken Umschau“

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