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Selbstverfasstes Testament muss handschriftlich sein

Archivmeldung vom 06.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Testament
Testament

Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de

Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Und 95 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam. Deshalb kommt es bei der Umsetzung des letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten bis hin zu jahrelangem Streit unter den Erben.

Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss. Es muss darüber hinaus das Datum enthalten, eindeutig als Testament gekennzeichnet und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll.

Sollte der Verfasser eines Testaments an einer Demenz wie der Alzheimer-Krankheit leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Für Aufklärung sorgt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) aus Düsseldorf mit ihrem Infoblatt-Set "Vererben und Schenken". Es beinhaltet die Infoblätter: "Richtig vererben", "Testament und Testierfähigkeit bei Demenz", "Merkblatt Trauerfall" sowie "Wichtiges im Erbfall".

Das Infoblatt-Set "Vererben und Schenken" sowie weitere Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/vererben.

Quelle: Alzheimer Forschung Initiative e.V. (ots)

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