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Vorsicht vor gefälschten Inkassomails!

Archivmeldung vom 27.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: D.A.S. Rehtschutzversicherung
Bild: D.A.S. Rehtschutzversicherung

Diese E-Mails jagen ihren Empfängern einen kalten Schreck ein: Schreiben angeblicher Inkassobüros, im drastischen Ton formuliert, gespickt mit Drohungen. Immer wieder breiten sich im Internet Wellen solcher betrügerischer Zahlungsaufforderungen aus. Wie sich Verbraucher vor den Mails der Abzocker schützen können, erklären wir hier.

Oft sehen die betrügerischen Schreiben seriös aus – ein Briefkopf, die Anrede mit korrektem Namen, eine professionell klingende E-Mail-Adresse. Der angebliche Absender: Ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei. „Meist heißt es, der Empfänger habe Waren bestellt und nicht bezahlt“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Perfide daran: Die Mails sollen Verbraucher einschüchtern. Im Stress des Alltags eine Rechnung vergessen – das kann schließlich jedem passieren. Daher kommt es vor, dass die Empfänger einfach bezahlen, auch wenn sie mit der Forderung nichts anzufangen wissen. Häufig drängen die Kriminellen ihre Opfer auch, einen Anhang zu öffnen. Dort sollen Details zu dem Vorgang zu finden sein. Stattdessen aber lauert Schadsoftware darin.

Die Abzocker werden raffinierter

Wichtig ist daher vor allem eines: Ruhe bewahren. „Der Empfänger sollte sorgfältig prüfen, ob die Forderung tatsächlich existiert“, rät die D.A.S. Expertin. Wahrscheinlich wird es sich um einen Betrugsversuch handeln. Denn seriöse Mahnungen kommen in aller Regel auf dem Postweg an – und nicht per Mail. Was viele Verbraucher in die Irre führt: Inzwischen wirken die Schreiben deutlich professioneller als früher. Einige Abzocker senden Betrugsmails nicht mehr an Massen zufälliger Adressaten, sondern wählen ihre Opfer ganz gezielt aus. „Es kommt auch vor, dass Kriminelle gefälschte Mails unter den Namen bekannter Warenhäuser verschicken“, ergänzt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Das bedeutet: Eine seriös wirkende E-Mail-Adresse oder nüchterne Formulierungen sind kein Beleg für die Echtheit des Schreibens.“

Nicht auf dubiose Mails antworten!

Je weniger der Empfänger auf dubiose E-Mails reagiert, umso besser. Oft gibt es das angebliche Inkassobüro nicht einmal; manchmal stecken unlautere Firmen hinter den fingierten Mahnungen. Was schon auf den ersten Blick stutzig macht, gehört direkt in den Papierkorb. Es empfiehlt sich auch nicht, der Forderung zu widersprechen. Wenn die Absender eine Antwort erhalten, wissen sie, dass die E-Mail-Adresse in Gebrauch ist. Damit steigt ihr Wert auf dem Adressenmarkt. Vor allem aber sollten Empfänger die Finger von den Anhängen lassen: Meist sind sie mit Trojanern bestückt, mit denen sich sensible Daten auf dem Computer ausspähen lassen. Falls auf die erste Mahnung keine Reaktion erfolgt, kommen oft weitere Mails mit noch schärferen Drohungen. Wer sie ignoriert, hat in der Regel nichts zu befürchten: „Nach einigen Versuchen geben die Ganoven meist auf – schließlich haben sie gegen ihre Opfer nichts in der Hand“, beruhigt die D.A.S. Juristin.

Klare Anzeichen für unlautere Absichten

Wer sich unsicher ist, sollte die Mail oder das Schreiben genau anschauen: Überhöhte Gebühren oder das Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift (die keine Postfachadresse sein darf), sind klare Anzeichen, dass etwas nicht stimmt. Im Zweifel können Verbraucher unter www.rechtsdienstleistungsregister.de prüfen, ob das Unternehmen zugelassen ist. Andererseits: Auch wenn das Inkassobüro legal agiert, muss das nicht heißen, dass die Forderung rechtmäßig ist. Und sollte dies der Fall sein, darf das Inkassobüro dennoch nicht alles: Drohungen mit Hausbesuchen durch Muskelmänner oder mit anderweitigen negativen Folgen sind tabu. „Wer es mit einer windigen Firma zu tun hat, kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren“, rät die Rechtsexpertin der D.A.S., „dies ist meist das örtliche Amts- oder Landgericht.“ Eine Liste der Registrierungs- bzw. Aufsichtsbehörden findet man ebenfalls unter oben genannten Link. In schwereren Fällen empfiehlt es sich zudem, Anzeige zu erstatten – vor allem, wenn ein Schaden entstanden ist. Bei der Polizei gibt es inzwischen auf Internetkriminalität spezialisierte Abteilungen.
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Quelle: D.A.S.- Rechtsschutz

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