Gaza-Protestcamp darf zurück vors Bundeskanzleramt
Ein pro-palästinensisches Dauer-Protestcamp darf künftig wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden. Es müsse aber "erhebliche Vorgaben" zur Einhaltung des Lärmschutzes einhalten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Seit dem 15. Juni wurde auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt
ein Dauercamp abgehalten, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem
die Teilnehmer in der Vergangenheit immer wieder auf verschiedene Weise
lautstark in Erscheinung getreten waren, hatte die Polizei Berlin am 14.
Juli die Verlegung der Versammlung auf einen Teil des Washingtonplatzes
vor dem Berliner Hauptbahnhof angeordnet.
Dem waren die
Teilnehmer vorerst nachgekommen. Der am selben Tag eingegangene
Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts
bejahte zwar mit der Polizei Berlin eine erhebliche Gefahr im Sinn des
Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der Beeinträchtigung des
Bundeskanzleramtes durch Lärmemissionen liege. Allerdings sei die
Verlegung des Versammlungsorts nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu
begegnen.
Vielmehr habe es als milderes Mittel genügt,
Lärmauflagen gegenüber der Versammlung zu erlassen, so das Gericht. Im
Ergebnis hat das Gericht daher zwar die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs wiederhergestellt, zugleich aber selbst die weitere
Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung
akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern,
Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen untersagt.
Gegen
den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde zum
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Beschluss der 1.
Kammer vom 16. Juli 2024 - VG 1 L 634/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur