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Baum kommt ins Wanken: Nachbarn stritten um das Beschneiden überhängender Äste

Archivmeldung vom 09.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Es war ein stattlicher Baum, um den es ging. Die Schwarzkiefer an der Grenze zweier Grundstücke ragte 15 Meter gen Himmel. Ein Nachbar, dem der Baum nicht gehörte, in dessen Garten aber einige Äste ragten, forderte wegen herunterfallender Zapfen und Nadeln immer wieder ein Rückschneiden. Doch der Eigentümer kam dem nicht nach. Dann griff der Nachbar zum Selbsthilferecht und nahm die Baumschere zur Hand.

Das wiederum brachte den Baumbesitzer auf die Palme. Durch seine Aktion habe der Nachbar die Standfestigkeit der Schwarzkiefer gefährdet, deswegen müsse er solche Aktionen unterlassen. Doch die höchstrichterliche Rechtsprechung stellte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS klar: Wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks vorliege, gelte selbst bei einer Bedrohung der Stabilität der Pflanze ein Selbsthilferecht. Naturschutzrechtliche Regelungen dürften dabei allerdings nicht verletzt werden.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 234/19)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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