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Lügen vor Gericht kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen

Archivmeldung vom 12.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Stellt ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess falsche Behauptungen auf, kann dies zu einer Auflösung seines Arbeitsverhältnisses führen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 9 Abs.1 KSchG) löst das Arbeitsgericht bei Vorliegen einer unwirksamen Kündigung seitens des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis auf, wenn Gründe vorliegen, die eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr erwarten lassen.

Die Sozialwidrigkeit einer Kündigung, also das Fehlen eines verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungsgrundes des Arbeitgebers, führt grundsätzlich zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Dieser Grundsatz setzt zwar voraus, dass weiterhin eine Vertrauensgrundlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Da eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses aber nur ausnahmsweise in Betracht kommt, werden per Gesetz strenge Anforderungen an die Auflösungsgründe gestellt.

In einem Kündigungsrechtsstreit hatte sich der gegen eine betriebsbedingte Kündigung klagende Arbeitnehmer im Berufungsverfahren dazu hinreißen lassen, falsche Behauptungen über Äußerungen eines Vorgesetzten aufzustellen. Dieser falsche Tatsachenvortrag, so das Berufungsgericht, sei nicht mit einer Wahrnehmung berechtigter Interessen zu rechtfertigen oder auch nur zu entschuldigen. Dadurch habe der Arbeitnehmer dem Arbeitsverhältnis unwiederbringlich die Grundlage entzogen.

Auf entsprechenden Antrag des Arbeitgebers löste das Gericht das Arbeitsverhältnis anschließend auf (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2007, Az. 20 Sa 36/05). Das Urteil ist rechtskräftig. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 10.05.2007 die vom Arbeitnehmer erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

„Zwar kann es in einem Kündigungsschutzprozess zu zusätzlichen Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, das Aufstellen von Falschbehauptungen im Prozess ist aber kein Kavaliersdelikt“ so Rechtsanwalt Sidney Balan, Partner der Kanzlei Balan Stockmann & Partner  aus Jena. „Soll damit der Ausgang des Kündigungsrechtsstreits beeinflusst werden, handelt es sich um Prozessbetrug und damit um eine strafbare Handlung, die einer ungetrübten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig die Grundlage entzieht“ so Balan weiter.

Quelle: Pressemitteilung Balan Stockmann & Partner

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