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Fiskus darf schnüffeln

Archivmeldung vom 23.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der geplante Zugriff auf Kontodaten ist wie geplant ab dem 1. April möglich.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Das Gesetz schließe eine Ermittlung „ins Blaue hinein“ aus, betonen die Richter in ihrer Stellungnahme. Die Nachteile treten nach Ansicht der Juristen „hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären“. Dies gelte so lange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

Quelle: http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=12857

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