Protest trotz Ausgangsperre legitim
Archivmeldung vom 10.10.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein. Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt. Dies berichtet Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier auf Telegram.
Weiter berichtet Sattelmaier: "Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren."