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Protest trotz Ausgangsperre legitim

Archivmeldung vom 10.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein. Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt. Dies berichtet Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier auf Telegram.

Weiter berichtet Sattelmaier: "Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren."

Quelle: Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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