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BGH: Bildersuche bei Google zulässig

Archivmeldung vom 19.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google entscheiden und für rechtmäßig erklärt. Dem Gerichtsurteil zufolge dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ("thumbnails") einer Suchmaschine wiedergegeben werden. Diese Nutzung verletze nicht das Urheberrecht von Künstlern oder Fotografen.

In der heute verkündeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Geklagt hatte ein Fotograf, der eines seiner Fotos der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandez als verkleinertes Vorschaubild bei den Ergebnissen der Suchmaschine gefunden hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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