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BGH bestätigt Versetzung von AfD-Richter in den Ruhestand

Archivmeldung vom 05.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geschichte wiederholt sich, in anderen Formen, Farben, Symbolen und Ideen, sollange bis aus ihr gelernt wurde (Symbolbild)
Geschichte wiederholt sich, in anderen Formen, Farben, Symbolen und Ideen, sollange bis aus ihr gelernt wurde (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass ein ehemaliger AfD-Abgeordneter zurecht in den Ruhestand versetzt wurde und nicht wieder als Richter arbeiten darf.

Der ehemalige Abgeordnete hatte gegen ein entsprechendes Urteil des Dienstgerichts beim Landgericht Leipzig Revision eingelegt. Eine Versetzung komme grundsätzlich in Betracht, wenn der Richter nicht mehr die Gewähr dafür biete, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werde, hieß es nun in dem Urteil des Bundesgerichtshofs. 

Eine Versetzung sei gerechtfertigt, wenn der Richter sich in herausgehobener Stellung bei einer politischen Gruppierung betätigt, die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats ablehnt, oder öffentlich den Eindruck erweckt, er werde aus politischen Gründen nicht mehr allein nach den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl sein dienstliches Handeln ausrichten. Das Dienstgericht Leipzig habe rechtsfehlerfrei den Schluss gezogen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung des ehemaligen AfD-Politikers "in hohem Maße beeinträchtigt sei", so der BGH. Das Dienstgericht hatte damit argumentiert, dass der AfD-Politiker als Obmann für Sachsen im sogenannten "Flügel" der AfD tätig war. 

Der Verfassungsschutz stuft die Vereinigung als gesichert extremistische Bestrebung ein. Das Gericht in Leipzig verwies zudem auf Äußerungen des Ex-Abgeordneten auf Parteiveranstaltungen, bei denen er die Aufarbeitung der NS-Verbrechen als "gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung" bezeichnet hatte. Gegenstand war auch ein Tweet, in dem der ehemalige AfD-Politiker schrieb: "Wenn Angeklagte `AfD-Richter` fürchten, haben wir alles richtig gemacht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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