Karlsruhe verwirft Revision – Koblenzer OLG-Freispruch bleibt bestehen

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Im Verfahren um den rassistisch motivierten Brandanschlag in Saarlouis hat der Bundesgerichtshof den Freispruch des OLG Koblenz bestätigt – damit ist das Urteil rechtskräftig. Gekippt wurde die Revision der Bundesanwaltschaft.
Karlsruhe folgt der Bewertung, wonach die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichte. Damit bleibt es bei der zentralen Feststellung des OLG: Die vorgelegten Indizien trugen nicht sicher genug, um Täterschaft oder Beihilfe rechtlich zweifelsfrei zuzuordnen.
Juristisch markiert die Entscheidung das Ende eines langjährigen, emotional aufgeladenen Komplexes. Für Betroffene und Initiativen bleibt die Frage, wie historische Tatbestände aufgearbeitet und Opfer angemessen einbezogen werden können, auch ohne strafrechtliche Verurteilung.
Quelle: ExtremNews