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Keine Narrenfreiheit am Steuer

Archivmeldung vom 11.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ausnahmezustand in deutschen Karnevalshochburgen: Mit Pappnase und Perücke feiern Millionen Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei jedoch nicht zu bunt treiben. "Wer kostümiert fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro Bußgeld möglich. Hinzu kommt: In Einzelfällen ist dann auch der Versicherungsschutz gefährdet.

Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen. "Grund hierfür ist, dass Masken und Kostüme Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können", so R+V-Experte Walter. Ist das die Ursache für den Unfall, muss der kostümierte Autofahrer unter Umständen den Schaden komplett oder teilweise aus eigener Tasche zahlen. Karl Walter rät deshalb, Kostüme erst an Ort und Stelle anzuziehen - oder das Auto ganz stehen zu lassen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Auch im Karneval gilt: Wer alkoholisiert Auto fährt, handelt fahrlässig und verliert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Besser zu Fuß gehen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
  • Während der Faschingstage gibt es oft vermehrt Alkohol- und Drogenkontrollen. Aufgepasst am Tag danach: Restalkohol ist nicht zu unterschätzen.
  • Auch Radfahrer können ihren Führerschein verlieren, wenn sie mit mehr als 1,6 Promille angehalten werden.
  • Vor Faschingsumzügen über Parkmöglichkeiten informieren, damit das Auto den Umzug nicht stört oder Rettungswege blockiert. Wichtig: Es gelten dieselben Parkverbotsregeln wie an allen anderen Tagen. Oft sind aber zusätzliche Bereiche gesperrt.
  • Werden die Autoreifen nach dem Umzug etwa durch Glasscherben beschädigt, ist das in der Regel nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt.

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

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