Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Filmen erlaubt Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines Gartens

Filmen erlaubt Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines Gartens

Freigeschaltet am 18.05.2024 um 09:11 durch Mary Smith
Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines GartensDie Rechtsprechung reagiert äußerst sensibel, wenn Menschen in ihrem Wohnumfeld gegen ihren Willen mit Überwachungskameras gefilmt werden.
Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines GartensDie Rechtsprechung reagiert äußerst sensibel, wenn Menschen in ihrem Wohnumfeld gegen ihren Willen mit Überwachungskameras gefilmt werden.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Die Rechtsprechung reagiert äußerst sensibel, wenn Menschen in ihrem Wohnumfeld gegen ihren Willen mit Überwachungskameras gefilmt werden. Häufig wird das untersagt. Doch die Entfernung der Kameras muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht erfolgen, wenn auch die Möglichkeit einer Neuausrichtung der Objektive besteht.

(Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 13 S 32/23)

Der Fall: Den Mieter einer Erdgeschosswohnung störten mehrere Überwachungskameras auf dem Nachbargrundstück, die ihn seiner Meinung nach in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten, weil sie ihn in einem bestimmten Winkel aufnahmen. Er forderte eine Entfernung. Beide Parteien stritten darum, ob überhaupt eine solche Videoüberwachung stattfinde oder nicht. Der Betreiber der Anlage wendete ein, das betreffende Grundstück sei von den Objektiven gar nicht erfasst.

Das Urteil: Eine Entfernung komme schon deswegen nicht in Frage, so das Landgericht, weil es selbst im Falle einer bestehenden Überwachung eine weniger einschneidende Abhilfemaßnahme gebe - nämlich die Neuausrichtung der Kameraobjektive. Grundsätzlich sei natürlich klar, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet werden könne, "wenn jederzeit mit der Beobachtung von Personen gerechnet werden muss, die man selbst nicht sehen kann".

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jener in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige