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HAHN Rechtsanwälte wegen Rückabwicklung eines Darlehensvertrages erneut beim Landgericht Hannover erfolgreich

Archivmeldung vom 13.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Hannover hat die BHW Bausparkasse AG mit Urteil vom 13.09.2017 - 11 O 11/17 - zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens verurteilt. Die BHW Bausparkasse AG hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt, so dass dieses nunmehr rechtskräftig geworden ist. Dem Fall lag ein Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zugrunde.

Die Bausparkasse hatte die Kläger mit der Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag, nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde" über den Fristbeginn belehrt. Diese Belehrung bewertet das Landgericht als irreführend. Weiter sprach das Gericht den Klägern einen Nutzungswertersatz in Höhe von 2.605,88 EUR zu.

"Diese und andere Formulierungen bieten Kunden der BHW noch nach Jahren die Möglichkeit, um aus Immobiliendarlehen auszusteigen oder in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern", verrät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Wir haben auch in neueren Darlehensverträgen der BHW Fehler gefunden, die Darlehensnehmer eine Widerrufsmöglichkeit eröffnen."

HAHN Rechtsanwälte bieten Verbrauchern aufgrund ihrer hohen Spezialisierung kostenfreie Erstprüfungen an. Anwaltlich zu prüfen ist, ob die erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ob die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben erteilt worden sind. Wirtschaftlich bedeutet ein möglicher Widerruf insbesondere, dass der Kunde mit der Bank über niedrigere Zinsen verhandeln oder eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen zurückverlangen kann.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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