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Privates Surfen kein Kündigungsgrund

Archivmeldung vom 06.01.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Dies gelte auch, wenn der Mitarbeiter pornografische Websites aufrufe. Denn erforderlich sei, dass der Arbeitgeber zuvor das Surfen zu privaten Zwecken ausdrücklich verboten und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht habe.

mehr: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=260425&tmp=73225

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