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RTL hat keinen Anspruch auf die Internetdomain "dsds-news.de"

Archivmeldung vom 26.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem von RTL Television GmbH (RTL) vor dem Landgericht Köln anhängig gemachten Verfahren hatte RTL dem Betreiber des Fanportals "www.dsds-news.de", Philipp Klöckner, unter anderem darauf in Anspruch genommen, auf die Registrierung der Domain "dsds-news.de" bei der DENIC eG zu verzichten. Laut des Anwalt von Klöckner hätte RTL beabsichtigt damit an die Domain zu gelangen und das beliebte Portal zu schließen.

Nachdem zunächst das Landgericht Köln dem Antrag von RTL entsprochen hatte, war Philipp Klöckner, vertreten von Kalckreuth Rechtsanwälte, nun mit seiner Berufung hiergegen erfolgreich. Das Oberlandesgericht Köln gab mit Urteil vom 19.03.2010, AZ: 6 U 180/09, Philipp Klöckner Recht.

Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth: "Eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen. Diese können von den Sendern nicht geschlossen werden!"

Philipp Klöckner betreibt im Internet seit mehreren Jahren unter der Internetadresse "dsds-news.de" ein erfolgreiches Fanportal, welches sich ausschließlich mit der TV-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) auf dem TV-Sender "RTL" auseinandersetzt. Die Internetseite ist eine sehr beliebte inoffizielle News- und Fanseite dieser TV-Sendung. Das Fanportal bietet eine Vielzahl von Nachrichten um DSDS, die von den Besuchern der Internetseite kommentiert werden können. 

RTL äußert sich zu dem Gerichtsurteil wie folgt:

DSDS-news.de darf nicht zu kommerziellen Zwecken betrieben werden

Das Oberlandesgericht Köln hat in einer mündlichen Verhandlung am 26. Februar die Auffassung des Landgerichts Köln in den wesentlichen Punkten bestätigt. Das Landgericht Köln hatte am 6. Oktober einer Klage von RTL interactive gegen den Betreiber der Online-Plattform www.DSDS-news.de stattgegeben. RTL hatte gegen den Seitenbetreiber aufgrund einer Markenrechtsverletzung geklagt, da DSDS-news.de die Marke "DSDS" widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken genutzt hatte.

Im Urteil des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2009 wurde der Betreiber von DSDS-news.de dazu verurteilt, die Marke "DSDS" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen - wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen. Außerdem muss der Betreiber Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen und Umsätze geben, die er aufgrund der Markenrechtsverletzung erzielt hatte.

In der mündlichen Verhandlung hatte der Beklagte am 26.2. seine Berufung gegen das Urteil hinsichtlich der kommerziellen Markenrechtsverletzung von DSDS zurückgenommen damit ist das Urteil vom 6.10. rechtskräftig. Lediglich im Einzelpunkt bei der für RTL nicht wesentlichen Forderung nach der Domainübergabe folgte das Oberlandesgericht nun mit dem Urteil vom 19.3. nicht dem Urteil des Landgerichts Köln. Festzuhalten bleibt, dass dem Beklagten weder von RTL noch vom Gericht untersagt wurde, wie andere Fanseiten auch über die Sendung zu berichten.

Denn nach wie vor steht RTL zu 100 Prozent hinter echten Fansites. Der Betreiber von DSDS-news.de verfolgte jedoch offenkundig auch nach Ansicht der Gerichte im Wesentlichen kommerzielle Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung. So handelte es sich bei DSDS-news.de nach Auffassung von RTL nicht um eine echte Fansite, sondern um ein Angebot mit überwiegend kommerziellem Interesse das sehr stark Suchmaschinen-optimiert war (SEO). Zudem wurde die Seite DSDS-news.de unerlaubt vermarktet. Nicht zuletzt sollten daher mit dem Gerichtsverfahren auch echte Fansites geschützt werden, da DSDS-news.de diese aus den Google-Rankings verdrängte.

Anfang März 2009 hatte RTL den Betreiber der Seite www.DSDS-news.de abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Markenrechtsverletzung zu geben und ihn zunächst auch zur Übertragung der Domain www.DSDS-news.de sowie möglicher weiterer damit zusammenhängender Domains aufgefordert. Die gegnerische Partei reichte aufgrund der ersten Abmahnung eine negative Feststellungsklage gegen RTL ein. Da ein Interesse an der Eigenverwertung der Domain nicht im Vordergrund stand, verfolgte der Sender diesen Punkt nicht weiter, so dass im Juni im Nebenprozess vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen RTL erging.

Quelle: Kalckreuth Rechtsanwälte / RTL interactive GmbH


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