BGH bestätigt Urteile gegen Hamburger Kokainbande
Archivmeldung vom 01.07.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von sieben Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Kokain-Schmuggels weitgehend verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Angeklagten waren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten und 15 Jahren verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich neun der elf
Angeklagten zusammengeschlossen, um Kokain aus Südamerika, das in
Seefrachtcontainern im Hamburger Hafen ankam, im Auftrag der Lieferanten
zu bergen. Sie tauschten das Kokain gegen Ersatzladungen aus und
übergaben es an unbekannte Empfänger. Die Angeklagten, darunter
Angestellte von Hafenlogistik-Betreibern und Fuhrunternehmer, nutzten
verschlüsselte Messengerdienste zur Kommunikation. Insgesamt ging es um
knapp sechs Tonnen, hochreines Kokain.
Der Bundesgerichtshof
stellte das Verfahren gegen einen Angeklagten hinsichtlich einer Tat ein
und änderte den Schuldspruch entsprechend, ließ jedoch die Gesamtstrafe
unberührt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig
(Beschluss vom 4. Juni 2025 - 5 StR 548/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur