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Grundsatzurteil für Wettbewerb und Verbraucher: Bundesgerichtshof macht den Weg für dezentrale Energie frei

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Bild: H.D.Volz / pixelio.de

Immer mehr Menschen in Deutschland erzeugen und speichern ihren eigenen Strom. Mit Konzepten wie SchwarmEnergie von LichtBlick werden Haus-Kraftwerke mit den Energiemärkten vernetzt und können zum Beispiel die Stromnetze stabilisieren. Für den Markterfolg solcher Lösungen spielt die kostengünstige und intelligente Messung der Stromflüsse eine Schlüsselrolle.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem wegweisenden Urteil zum Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt. Künftig können Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen - zum Beispiel Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien - preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.

Die in dieser Woche veröffentlichte Grundsatzentscheidung (BGH EnVR 45/13) beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen LichtBlick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz, der auch Schützenhilfe vom Branchenverband BDEW erhalten hatte. Dabei war die Rechtsauffassung von LichtBlick bereits 2012 von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. EWE Netz hat nun bis zum BGH erfolglos dagegen prozessiert.

Hintergrund: Die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE hatte versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs ZuhauseKraftwerk in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung des Konzerns: der fernauslesbare Stromzähler - die Schnittstelle des Mini-Kraftwerks zum Stromnetz - sei nicht am sogenannten "zentralen Zählerplatz" und damit an der falschen Stelle installiert.

Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz (vor allem in Schaltschränken) eingebaut - auch damit sie vom Netz-Unternehmen vor Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ LichtBlick fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die Messdaten im 15- Minuten-Takt auswerten und übertragen.

EWE Netz bestand jedoch auf der Vor-Ort-Ablesung und zwang LichtBlick, zusätzlich einen weiteren, teuren Viertelstundenzähler am zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich.

Zu dem Urteil erklärt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von LichtBlick:

"Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens."

Mit diesem Grundsatzurteil können Zähler zukünftig preiswert in dezentrale Energieanlagen integriert werden. Und die Entwicklung schreitet weiter voran: Elektroautos, Solarbatterien oder Blockheizkraftwerke werden immer intelligenter. Über integrierte Steuergeräte - eine Art "Mini-Computer" - werden schon heute alle nötigen Daten erfasst und in Echtzeit übertragen. Teure Zähler und Ableseverfahren werden damit überflüssig. Von den sinkenden Kosten profitieren vor allem die Verbraucher.

Quelle: LichtBlick SE (ots)

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