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Dr. Stoll & Sauer hält im VW-Abgasskandal noch nichts für verjährt

Archivmeldung vom 29.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de, Gabi Eder
Bild: pixelio.de, Gabi Eder

VW kann sich des ersten Diesel-Abgasskandals auch nicht über das Thema Verjährung entledigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 29. Juli 2021 in seinem Urteil klar, dass Verbraucher nicht bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 zwingend informiert gewesen sein mussten. Klagen aus dem Jahr 2019 oder sogar noch später könnten daher Erfolg haben. Zudem verhindert der Start der Musterfeststellungsklage gegen VW im Jahr 2018, dass Ansprüche der Betroffenen verjähren - selbst dann, wenn sich der Kläger erst 2019 zur Musterklage angemeldet hatte (Az. VI ZR 1118/20).

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht im Urteil Rückenwind für über 20.000 ausstehende VW-Verfahren. Von eingetretener Verjährung kann keine Rede sein. Selbst wenn die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist, greift der Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber führen derzeit die Musterfeststellungsklage gegen Daimler.

VW-Skandal: Rechtsprechung geht von Verjährung nicht vor 2019 aus

Mehr als 20.000 Klagen sind im Diesel-Abgasskandal der VW AG erst 2019 oder später erhoben worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass diese Verbraucher nicht unbedingt zu lange gewartet haben. Bereits in einer ersten Rechtsauffassung hatte der BGH-Senat erkennen lassen, dass es trotz des Medienechos zum Bekanntwerden des VW-Skandals 2015 nicht erwiesen, dass der Verbraucher informiert gewesen sei. Niemand sei verpflichtet, die Berichterstattung zu verfolgen. Jetzt verwies der BGH in seinem vorliegenden Urteil das entsprechende Verfahren an das Oberlandesgericht Naumburg zurück. Das muss nun klären, ob der Verbraucher bereits im Jahr 2015 davon Kenntnis hatte, dass sein Fahrzeug im Diesel-Abgasskandal verwickelt war. Lässt sich dieser Nachweis nicht bringen, wird es für VW vor Gericht eng und die Aussicht des Verbrauchers auf Schadensersatz steigen enorm. Denn es ist klar, dass VW die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Der BGH hatte sich bereits zur Verjährung geäußert. In dem Verfahren hatte der Kläger eingestanden, 2015 über den Skandal informiert gewesen zu sein. Daher war für den BGH der Skandal in diesem Fall bereits Ende 2018 verjährt (Az. VI ZR 739/20). In der Mehrzahl der Verfahren vor deutschen Gerichten war es der Volkswagen AG dagegen nichtgelungen, dem Käufer eine Kenntnis des Skandals bereits 2015 nachzuweisen. Die Rechtsprechung der Instanzen geht daher mehrheitlich von einer Verjährung nicht vor Ende 2019 aus, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler Professor Michael Heese auf seiner Internetseite ausführt.

Klagen gegen VW sind auch aktuell weiterhin erfolgsversprechend

Wer glaubt, dass der Abgasskandal bei VW um den Motor EA189 mittels Verjährung zu Ende geht, irrt gewaltig. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart haben VW zu Schadensersatz verurteilt, obwohl zum Teil die Klagen erst 2020 eingereicht worden waren. Hintergrund der verbraucherfreundlichen OLG-Urteile ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach §852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen Verjährung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorsätzliche und sittenwidrige Handlung nach §826 BGB - wie im Fall von VW. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält daher Klagen gegen VW auch 2021 für aussichtsreich. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf. Zum Restschadensersatz hat sich der BGH bisher nur insofern geäußert, dass ein Gericht den Kläger auf diese Möglichkeit nicht hinweisen müsse.

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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