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Steuervorteil trotz Leerstand: Vermietungsabsicht kann trotzdem kurzfristig weiterbestehen

Archivmeldung vom 21.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Hat der Eigentümer eines Wohnhauses diese Immobilie an Angehörige vermietet, legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis der lückenlosen Mietzahlungen. So sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern verhindert werden. Allerdings gibt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein Verständnis für Sonderfälle. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 42/15)

Der Fall: Ein Sohn hatte sein Haus an die eigenen Eltern vermietet. Nach der gerichtlich angeordneten Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim zahlten diese die Miete nicht mehr. Die Immobilie stand leer und der Fiskus zweifelte die Vermietungsabsicht des Eigentümers an. Das hätte ihm erhebliche steuerliche Nachteile bereiten können.

Das Urteil: Der kurzfristige Übergang vom Mietverhältnis mit Angehörigen zu einer Neuvermietung an andere sei hinzunehmen, beschlossen Deutschlands höchste Richter. Das gelte zumindest dann, wenn zwischen der Unterbringung im Pflegeheim und der Übergabe des Wohnhauses in geräumten Zustand ungefähr ein halbes Jahr verstreiche.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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