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Energiekosten - Schluss mit heimlich

Archivmeldung vom 19.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Bereits zum Prozessauftakt verordnet das Gericht mehr Transparenz bei der Kalkulation von Gaspreisen

Aus dem Inhalt:

Den deutschen Gaslieferanten steht eine Epochenwende bevor. Nicht nur, dass der Sammelklage von 52 Hamburger Verbrauchern gegen die Preiserhöhungen ihres Versorgers e.on Hanse große Aussichten auf Erfolg eingeräumt wird. Auch die Kopplung des Preises für Erdgas an denjenigen für Öl könnte bald der Vergangenheit angehören – wenn es der Gaswirtschaft nicht gelingt, die Kundschaft von deren Vorteil zu überzeugen. Zum Beispiel durch nachvollziehbare Preiskalkulation. 

Allein bis zum Jahreswechsel nahmen sich nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher mehr als 50.000 Kunden die Zeit, einen von Verbraucherschützern aufgesetzten Protestbrief aus dem Internet auszudrucken, auszufüllen und abzuschicken. Darin bezichtigen die Aufständischen ihre Versorger mit ihren Plänen, die Lieferpreise für Erdgas um bis zu 14 Prozent zu erhöhen, der „Unbilligkeit“ - und kündigen an, ihre Rechnungen nur teilweise oder unter Vorbehalt zu zahlen.

Im Frühsommer landete die Weigerung eines Verbrauchers, zehn Prozent mehr für das unveränderte Produkt Erdgas zu zahlen, erstmals vor dem Kadi. Das Amtsgericht München entschied schließlich unter dem Aktenzeichen 133 C 15392/05 zugunsten des Gaskunden der Stadtwerke München. Dieser hatte statt der geforderten zehnprozentigen Preiserhöhung lediglich zwei Prozent akzeptiert – und gezahlt. Gegen die Drohung der Stadtwerke München, den Gashahn zuzudrehen, erwirkte der Widerspenstige eine einstweilige Verfügung.

Das Urteil des Amtsgerichts München könnte nun als Referenz im Hamburger Verfahren herangezogen werden. Nach zweistündiger Verhandlung entschied die Vorsitzende Richterin des Hamburger Landgerichts am ersten Prozesstag, dass e.on Hanse binnen sechs Wochen weitere Unterlagen zur Offenlegung der Preiskalkulation vorlegen müsse. Nur so könne das Gericht prüfen, ob die Preiserhöhungen der e.on-Tochter vom 1. Oktober 2004 sowie vom 1. Februar und 1. August dieses Jahres „billig“ seien. Der Versorger hatte die Preise um mehr als 25 Prozent angehoben.

Quelle: http://www.zeit.de/online/2005/38/gaspreise

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