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Nicht jeder Camper darf jeden Camper fahren

Archivmeldung vom 03.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Alkoven-Wohnmobil
Ein Alkoven-Wohnmobil

Foto: Norbert Schnitzler
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, sollten bei der Anmietung eines Wohnmobiles im In- oder Ausland ganz genau prüfen, ob die Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug ausreicht. Gerade in den USA, Kanada oder Australien werden Camping-Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) zur Anmietung angeboten, die man unter Umständen mit der erteilten deutschen Führerscheinklasse nicht fahren darf.

Wichtig zu wissen: Die Pkw-Führerscheinklasse B des EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGM. Wiegt der Camper mehr, benötigt man dafür die Führerscheinklasse C1 oder C. Leider weisen nur wenige Vermieter ausdrücklich darauf hin. Das Nachsehen hat dann der Mieter. Bei Verstößen können im Reiseland Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes drohen.

Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Dasselbe gilt für alte graue oder rosa Führerscheine der Klasse 3, die in die Plastikkarte umgeschrieben wurden. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGM dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass sich zu diesem Thema sehr unterschiedliche und missverständliche Informationen im Internet oder auch in Brancheninfos befinden. Wichtig ist es deshalb zu prüfen, ob das angemietete Wohn- oder Campingmobil im Urlaubsland das in den erteilten deutschen Führerscheinklassen zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.

Quelle: ADAC (ots)

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