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Ab heute Nacht gilt das neue Gesetz für den Online-Handel - die wichtigsten Änderungen im Überblick

Archivmeldung vom 12.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die größten Veränderungen finden im Bereich des Widerrufsrechts statt. Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass die Rücksendekosten nicht mehr von den Online-Händlern getragen werden. Nach dem neuen Gesetz übernimmt der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung, unabhängig vom Wert der Ware. Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke geht jedoch davon aus, dass die Verbraucher in vielen Fällen davon verschont bleiben: "Es ist sehr wahrscheinlich, dass die großen Versandhändler wie Amazon und Zalando ihren Kunden weiterhin vertraglich die kostenlose Rücksendung der Ware zusichern werden".

Im Falle eines Widerrufs muss der Händler allerdings die Hinsendekosten erstatten, die bei einem Standardversand angefallen wären. Hat der Verbraucher die Ware per Express bestellt, muss er selbst für die Differenz aufkommen. Der Widerruf muss, um wirksam zu sein, eindeutig erklärt werden. Die bloße Rücksendung der Ware genügt nicht mehr. Eine Begründung für den Widerruf ist allerdings weiterhin nicht erforderlich. Die neue einheitliche europäische Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Eingeführt wurde auch ein neuer Ausschlussgrund für den Widerruf nämlich bei "Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind".

Künftig müssen Unternehmer zudem noch weitergehende vorvertragliche Informationspflichten beachten. So muss ab dem 13. Juni der Verbraucher über den exakten Lieferzeitpunkt informiert werden. Hinzukommen Informationspflichten in Bezug auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts. "Die neuen Vorschriften begründen für Online-Händler definitiv eine neue Herausforderung", stellt RA Christian Solmecke fest.

Händler, die sich in der Nacht nicht den neuen Regelungen anpassen, riskieren teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Mit Hilfe des kostenfreien Abmahnchecks www.wbs-law.de/abmahncheck können Händler ihre Website sofort und kostenfrei rechtlich prüfen. Das Tool prüft die Webseiten hinsichtlich der derzeit häufigsten Abmahngründe.

Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE (ots)

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