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Untermiete bei Einraumwohnung? Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das mög­lich

Archivmeldung vom 05.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle

Eine Mieterin wurde von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland versetzt. Ihre Ein-Zimmer-Wohnung wollte sie deswegen nicht aufgeben und vermie­tete sie deswegen befristet unter. Anschließend stritten sich Hausverwaltung und Hauptmieterin darum, ob die Untervermietung überhaupt möglich sei - und wenn ja, unter welchen Umständen.

(Amtsgericht Berlin-Mitte, Aktenzeichen 25 C 16/20)

Vor Gericht erhielt die Frau recht. Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung könne auch bei einer Ein­raumwohnung vorliegen. Dazu reiche es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, den Namen, den Geburtsort und den Beruf der Untermieterin zu nennen. Die Vorlage eines Ausweises dieser Person oder des Auslands-Arbeitsvertrages des Mieters sei nicht erforderlich.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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