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Die Auswahlverfahren von Universitäten sind oft rechtswidrig, dagegen zu klagen kann zum Studienplatz verhelfen

Archivmeldung vom 29.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Auswahlverfahren von Universitäten sind oft rechtswidrig - eine Klage dagegen kann zum Studienplatz im begehrten Fach Medizin oder Tiermedizin verhelfen. Zu dieser Einschätzung kommt die bundesweit auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei Birnbaum und Partner Rechtsanwälte.

"Je differenzierter diese Auswahlverfahren ablaufen, desto größer ist die juristische Angreifbarkeit", sagt Rechtsanwalt Philipp Verenkotte. In den Auswahlgesprächen werde häufig nach Aspekten gefragt, die mit dem Medizinstudium nicht im Zusammenhang stehen. Auch der TMS (Test für medizinische Studiengänge) stehe auf unsicherer formeller Rechtsgrundlage.

Darüber hinaus kommen in dem Test jedenfalls teilweise Prüfungsverfahren zur Anwendung, gegen deren Zulässigkeit in der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erhebliche Bedenken geäußert wurden. Stichwort: Malus-Punkte-System. Der Jurist rät daher, einen Ablehnungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Der Zeitpunkt dafür ist günstig. Derzeit verschickt die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund bundesweit die Ablehnungsbescheide für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. Lediglich Bewerber bis zu einer Abitur-Durchschnittsnote von etwa 1,5 konnten sich Hoffnung machen, einen Studienplatz zu erhalten. Auch die normale Studienplatzklage verhilft nicht in allen Fällen zum Wunschstudienplatz: Die steigende Anzahl von Klägern reduziert die Chance, zum Zuge zu kommen.

Quelle: Rechtsanwälte Birnbaum & Partner (ots)

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