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Impfpflicht: Verfassungsbeschwerde noch nicht möglich - worauf es jetzt ankommt!

Archivmeldung vom 26.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de
Bild: Impfkritik.de

"Das Masernschutzgesetz ist noch nicht in Kraft und eine Verfassungsbeschwerde noch nicht möglich! Worauf es jetzt ankommt, beschreibt ein aktueller Artikel von Libertas & Sanitas e. V.", zitiert der Impfexperte Hans U. Tolzin von Impfkritik.de

Weiter zitiert er: "Derzeit sind viele Gerüchte im Umlauf, z. B., dass das Masernschutzgesetz bereits gilt. Das ist nicht der Fall: Erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, dann tritt es voraussichtlich am 01.03.2020 in Kraft, es sei den Bundesrat und Bundespräsident stimmen nicht zu oder verlangen Änderungen. Ab Veröffentlichung besteht die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde durch Betroffene.

Auch stellen wir richtig: Wir als Verein können keine Verfassungsbeschwerde erheben, da wir nicht unmittelbar betroffen sind. Wir werden aber Betroffene mit Fakten unterstützen, die der Klagende oder der Rechtsbeistand darlegen sollte, um die Chance auf Erfolg zu erhöhen, ausführlich dazu in folgendem Infoblatt und später. ..."

Zum vollständigen Artikel

Quelle: Impfkritik.de

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