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Heiße Ware

Archivmeldung vom 05.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Aus Fernost kommen viele Schnäppchen. Doch oft sind sie unsicher und gefährlich. Ein neues Urteil stärkt den Schutz der Käufer.

Von einem erfreulichen Urteil für die Verbraucher kann der Tagesspiegel berichten. Der Bundesgerichtshof gab in der vergangenen Woche einem Kläger Recht, der sich beim Reinigen einer aus China importierten Tapetenkleistermaschine, schwere Schnittverletzungen an den Händen zuzog.

Der Kläger verklagte den Importeur auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger in der vergangenen Woche Recht – mit der Begründung, dass importierte technische Geräte vor dem Vertrieb in Deutschland auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen (Az.: VI ZR 46/05).

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/blaue-seiten/archiv/03.04.2006/2438932.asp




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