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Verkehrsvorschriften - ADAC: Licht und Warnweste an in Slowakei und Montenegro

Archivmeldung vom 29.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien machen jetzt auch die Slowakei und Montenegro mit dem Tragen von Warnwesten Ernst. Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sind dort verpflichtet, eine reflektierende Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen.

Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muss mit einer Geldbuße zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

In Montenegro haben sich seit der staatlichen Unabhängigkeit einige wichtige Verkehrsbestimmungen geändert: So muss auch tagsüber an Fahrzeugen das Abblendlicht eingeschaltet sein. Wer dies versäumt, riskiert eine Strafe von 30 Euro. Die Lichtpflicht am Tag gilt damit schon in 19 europäischen Ländern. Dazu zählen Österreich, Italien, Ungarn, Kroatien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Estland, Finnland, Island, Lettland, Slowenien und Portugal (nur Autobahn IP5). Frankreich und die Schweiz geben lediglich eine ganzjährige Licht-Empfehlung. Litauen, Polen und die Slowakei haben eine eingeschränkte Winterlichtpflicht von Oktober bis März.

Gegenüber dem früheren Staatenverbund Serbien und Montenegro hat der jetzt unabhängige Staat die Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60 auf 50 km/h vermindert. Beim Überschreiten werden ebenfalls 30 Euro fällig.

Quelle: Pressemitteilung ADAC

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