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Jugendmedienschutz endet auch für global agierende Plattformen nicht an Landesgrenzen

Freigeschaltet am 11.06.2025 um 10:07 durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Das Verwaltungsgericht München hat aktuell zwei Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. zurückgewiesen. Damit bleiben die Sperrverfügungen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegen Telefónica Germany weiterhin wirksam, die das Unternehmen dazu verpflichten, den Zugang zu den deutschsprachigen Webseiten von YouPorn und Pornhub durch Netzsperren zu blockieren.

Betreiber der Angebote ist das in Zypern ansässige Unternehmen Aylo Freesites Ltd., die sich als Drittbetroffene zur Wehr setzte. Beide Plattformen verbreiten frei zugängliche pornografische Inhalte und verstoßen damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege betont: "Die Botschaft ist klar. Wir ziehen Plattformen konsequent zur Verantwortung und gehen konsequent gegen Verstöße vor, gerade wenn es um den Jugendmedienschutz geht. Netzsperren sind das letzte Mittel, kommen aber dann in Betracht, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und sich beharrlich weigert, erforderliche Schutzmaßnahmen für sein in Deutschland verbreitetes Angebot einzurichten. Erfreulich ist, dass auch der Gesetzgeber dieses Vorgehen im neuen JMStV unterstützt, um die Wirksamkeit der Aufsicht an dieser Stelle weiter zu stärken."

Die Landesmedienanstalten setzen Netzsperren sorgfältig abgewogen im Jugendmedienschutz ein, etwa jüngst gegen den verbotenen Sender "Al-Manar TV", der Terrorpropaganda verbreitet. Ziel bleibt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schwer schädigenden Inhalten, unabhängig vom Herkunftsland oder Plattform-Modell.

Quelle: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien (ots)

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