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Telefonverträge: Keine Eile beim Abschluss

Archivmeldung vom 04.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer kennt das nicht? Ein unerwarteter Anrufer, der redegewandt das beste, preiswerteste und vor allem nur jetzt erhältliche Angebot aus der Festnetzwelt unterbreitet. Viele haben Schwierigkeiten, sich solch einem Anruf zu entziehen.

Denn die Mitarbeiter der Call-Center vermitteln glaubhaft, dass es sich um eine einmalige Chance handelt. In solchen Fällen rät Marie-Anne Winter vom Onlinemagazin teltarif.de : "Egal, ob es sich um Telefonakquise, einen Verkaufsstand oder einen Haustür-Vertreter handelt: Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Als Verbraucher sollten Sie sich ganz in Ruhe über ein Angebot informieren, bevor Sie einem eventuellen Vertragsabschluss zustimmen."

Generell lehnt ein großer Teil der Bevölkerung die sogenannte Kaltakquise ab, dennoch fällt es ihnen schwer, dies gegenüber den Anbietern deutlich zu machen. "Wenn kein Interesse an dem Angebot besteht, ist es vollkommen in Ordnung, dieses auch zu sagen und konsequent abzulehnen", rät Winter. Des Weiteren sagt sie: "Verbraucher, die Interesse an dem Angebot haben, sollten in keinem Fall sofort einen Vertrag abschließen, sondern auf die Übersendung der vollständigen Angebots- und Vertragsunterlagen bestehen." Lehnt der Anbieter dies ab, kann man davon ausgehen, dass es sich um ein unseriöses beziehungsweise um in Lockangebot handelt. "In der Regel verpasst man kein Schnäppchen, da die meisten der auf diese Weise unterbreiteten Angebote auch regulär buchbar sind", so Winter.

Hat man sich nun doch auf ein Angebot eingelassen, nur um kurz darauf festzustellen, dass das dargestellte Sparangebot unerwartete Folgekosten verursacht, braucht man sich damit nicht abzufinden. Hierzu gibt Marie-Anne Winter abschließend folgenden Tipp: "Jeder Verbraucher hat das Recht innerhalb von zwei Wochen, im Einzelfall auch mehr, den Vertrag zu widerrufen. Dieser Widerruf sollte in jedem Fall schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man einen Nachweis hat." 

Quelle: teltarif.de Onlineverlag GmbH

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