Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Web-Ware: Bringmeister zu Transparenz verdonnert

Web-Ware: Bringmeister zu Transparenz verdonnert

Archivmeldung vom 01.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Lieferdienst: Mehr Transparenz ist online erforderlich. Bild: bringmeister.de
Lieferdienst: Mehr Transparenz ist online erforderlich. Bild: bringmeister.de

Kunden, die Lebensmittel im Internet bestellen, haben das Recht, über Zutaten und Allergene der angebotenen Waren vorab informiert zu werden. Das trifft auch auf die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum zu. Das hat das Kammergericht Berlin gestern nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)gegen die Edeka-Tochter Bringmeister entschieden.

Mehr Rechte für Verbraucher

"Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern im Internet. Eine informierte Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn vor der Bestellung alle wesentlichen Informationen verfügbar sind", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. "Es ist nicht zumutbar, wenn Verbraucher sich über die enthaltenen Zutaten und Allergene erst an der Haustür auf den Verpackungen informieren können." Die Auffassung der Richter fördere somit den Verbraucherschutz.

Das Berliner Gericht hat sich bei seiner Entscheidung auch an die entsprechenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung gehalten. Danach müssen Verkäufer verpackter Lebensmittel die darin enthaltenen Zutaten und Allergene angeben. Außerdem sind sie verpflichtet, über die Aufbewahrungsbedinungen und den Verzehrzeitraum zu informieren - und zwar vor Abschluss des Kaufvertrags. Im Online-Shop von Bringmeister fehlten diese Pflichtangaben beispielweise bei Kartoffelchips, Tiefkühl-Pizzen und Schokoriegeln.

Produktvergleich wie im Laden

Die Richter monierten außerdem, dass die Verbraucher die Angaben zu den bestellten Lebensmitteln nicht kostenlos bekommen konnten, sondern erst, nachdem sie sich zur Zahlung der Liefergebühr bei Bringmeister verpflichtet hatten. Diese mussten sie unabhängig davon bezahlen, ob sie die Lebensmittel an der Haustür annahmen oder nicht. "Wie beim Einkauf im Supermarkt, müssen Verbraucher bereits bei der Auswahl verschiedene Produkte miteinander vergleichen können", erläutert Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim vzbv. "Im Laden bekommen Verbraucher diese Informationen auch nicht erst an der Kasse."

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kladde in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige