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Entwarnung beim Kauf gefälschter WM-Fanartikel

Archivmeldung vom 06.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

Ein vermeintlich originales Trikot der deutschen Nationalmannschaft für die Hälfte des Normalpreises - Angebote dieser Art finden sich gerade zur Fußball-WM im Internet wie Sand am Meer. Meist sind diese Trikots jedoch gefälscht, auch wenn sie sich kaum von den Originalen unterscheiden. Privaten Verbrauchern drohen beim Kauf solcher Artikel jedoch keine Sanktionen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Ruess. Strafbar macht sich nur, wer Fälschungen verkauft.

Ruess ist Dozent für Wirtschaftsrecht an der International School of Management (ISM) und Partner der Düsseldorfer Sozietät ARNOLD RUESS. "Verbraucher können unbesorgt sein: Durch den privaten Kauf und die Nutzung eines gefälschten Produkts wie einem Fußballtrikot liegt keine Markenverletzung vor", so Ruess. "Rechtliche Konsequenzen drohen keine." Das gilt nicht nur für Artikel, die über das Internet erworben werden. Auch Urlauber, die gefälschte Produkte aus den anstehenden Sommerferien mit nach Hause bringen, haben in der Regel nichts zu befürchten. "Wird die Reisefreigrenze von 430 Euro im Flug- und Seeverkehr bzw. 300 Euro bei sonstigen Reisenden nicht überschritten, schreitet der Zoll auch bei gefälschten Produkten nicht ein."

Anders ist der Fall, wenn gefälschte Artikel gewerbsmäßig vertrieben werden: "Markendiebstahl ist nicht anderes als der Diebstahl fremden geistigen Eigentums", erklärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. "Wer Fälschungen zum Verkauf anbietet, macht sich strafbar und muss mit hohen Schadensersatzforderungen und zum Teil erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die gewerbsmäßige Markenverletzung sogar ein Strafbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet wird."

Quelle: International School of Management (ISM) gemeinnützige GmbH

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