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Air Berlin – So retten tausende Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz

Archivmeldung vom 16.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Es ist offiziell: Lufthansa übernimmt große Teile der Pleite-Airline Air Berlin. Der Konzern war Höchstbietender für den insolventen Konkurrenten, der Vertrag für die Übernahme wurde bereits unterschrieben. Katerstimmung herrscht jetzt nicht nur bei Air Berlin selbst, sondern auch bei den Konzerntöchtern Niki und LG Walter, die neben 20 weiteren Maschinen jetzt vollständig der Lufthansa gehören. Wie geht es weiter? Was bedeutet die Übernahme für die Arbeitnehmer? Alles Wissenswerte hierzu erläutert im Folgenden Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Insolvenz von Air Berlin – Folgen für Arbeitnehmer

Nachdem die Deutsche Lufthansa größere Teile des Billig-Rivalen gekauft und vertraglich übernommen hat, beginnt das große Zittern für das Personal von Air Berlin. Der Rest liegt zur Ausschlachtung bereit: Der Insolvenzverwalter steht aktuell in Verhandlungen mit EasyJet und Condor. Die Hoffnung auf Übernahme zu Lufthansa-Konditionen wurde schnell zerschlagen – nur für rund 1.700 Mitarbeiter des Ferienfliegers Niki und der Regionalfluggesellschaft LGW wird diese Hoffnung zur Realität. Da weder Niki noch LGW insolvent sind, werden beide Gesellschaften zu bisherigen Konditionen in die Billigflug-Linie Eurowings integriert.

Auch das Schicksal der Mehrheit von rund 1.200 Air Berlin Piloten ist ungewiss. Sie müssen sich auf die 1.300 verbleibenden Stellen, von insgesamt 3.000, die die Lufthansa bei Eurowings geschaffen hat, formal bewerben. Für „alte Hasen“ im Cockpit ein schwerer Schlag: Mit durchschnittlich 20 Jahren Erfahrung kämpfen sie nun hart um die letzten zu vergebenden Stellen. Seitens des Lufthansa-Konzerns heißt es, man könne aus kartellrechtlichen Gründen bei Eurowings nur ein Wachstum von insgesamt 3.000 Arbeitsplätzen gewähren.

Das avisierte Ende des Flugbetriebs von Air Berlin ist nah: Mit Ablauf des 28. Oktober 2017 soll die Geschäftseinheit eingestellt sein. Wie es für die Piloten der Langstreckenflotte dann weitergeht, ist bislang unklar. Aufgrund zu hoher Personalkosten fand sich hier kein Bieter, der eine berufliche Zukunft hätte sichern können.

Das Flugpersonal von Air Berlin, das aus etwa 1.330 Beschäftigten besteht, fürchtet nun um seinen Arbeitsplatz. Die meisten Arbeitnehmer der Fluggesellschaft kamen noch aus der Übernahme vom damaligen Ferienflieger LTU. Der Betriebsrat der insolventen Fluggesellschaft teilte kürzlich mit, dass 1.400 von insgesamt 8.000 Air Berlin Beschäftigten bis Ende dieses Monats die Kündigung erwartet. Wer für den Flugbetrieb benötigt werde, behalte seine Stelle noch bis Ende Februar 2018 – danach erfolgt die Zustellung der Kündigung. Als neue Arbeitgeber präsentierten sich zuletzt die Deutsche Bahn, Schienenfahrzeugbauer Stadler sowie Online-Händler Zalando. Man bemüht sich derzeit weite Teile der Belegschaft unterzubringen.

Arbeitsrechtliche Folgen für Arbeitnehmer bei der Zerschlagung von Air Berlin

„In der Regel ändert sich beim Verkauf eines vollständigen Unternehmens an den bestehenden Arbeitsverhältnissen nichts. Mitarbeiter sind beim jeweiligen Unternehmen als Rechtsträger angestellt, nicht aber bei der Muttergesellschaft“, erläutert Mingers. Der Anteilsverkauf wird als share deal bezeichnet. Wo allerdings nur das Vermögen eines Unternehmens verkauft wird, wie zum Beispiel einzelne Maschinen, spricht man von einer Zerschlagung. Die komplette Einstellung des Unternehmens bedingt den Verkauf von Einzelteilen an Dritte, den sogenannten asset deal. Eine Betriebseinstellung wie bei Air Berlin ist Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung. Das Beschäftigungsbedürfnis für die angestellten Mitarbeiter entfällt mit Stilllegung.

„Muss ein Unternehmen aufgrund von Insolvenz eine Kündigung aussprechen, sind auch ‚Unkündbare‘ nicht davor gefeit: Der Insolvenzverwalter – beziehungsweise bei Eigenverwaltung die Geschäftsführung – kann selbst Mitarbeiter in Elternzeit, Schwangere und Betriebsräte entlassen“, weiß der Rechtsanwalt. Auch die Kündigungsfrist wird kürzer. Bei Insolvenz des Arbeitgebers gilt im Höchstfall eine Frist von drei Monaten, selbst wenn gesetzlich oder (tarif-)vertraglich längere Kündigungsfristen vereinbart sind.

Bedeutung eines Betriebsübergangs von Air Berlin für Arbeitnehmer

Wenn der Betriebsinhaber wechselt, liegt gemäß § 613 a BGB ein Betriebsübergang vor. Ein Betriebsübergang kommt zudem in Frage, wenn geklärt ist, ob eine wirtschaftliche Einheit, z.B. ein Betrieb oder ein Betriebsteil vorhanden ist, die nach Inhaberwechsel ihre wirtschaftliche Identität bewahrt.

„Liegt ein Betriebsübergang vor, gehen automatisch alle Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber über. Das heißt: der Betriebserwerber tritt in bestehende Arbeitsverhältnisse ein, sodass arbeitsvertragliche Regelungen ohne Änderungen fortbestehen und Betriebszugehörigkeit, betriebliche Altersvorsorge sowie Kündigungsschutz bestehen bleiben. Regelung der Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie leitende Angestellte“, erklärt Markus Mingers.

Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Umstände liegt ein Betriebsübergang dann vor, wenn:

  • Gebäude und bewegliche Güter in den Betrieb übergehen,
  • die Belegschaft durch den neuen Inhaber übernommen wird,
  • sowohl Kundschaft, als auch vor und nach dem Übergang verrichtete Tätigkeiten gleich bleiben und Führungskräfte, Betriebsmethoden, Betriebsmittel und die Arbeitsorganisation übernommen werden.

Mit Betriebsübergang ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam

Im Fall von Air Berlin steht zunächst die Veräußerung der Flugzeuge an. Gekoppelt sind hier allerdings Start- und Landerechte. Auch wird, zumindest bis Ende Februar 2018, ein Teil der Belegschaft, die für den Fortbestand des Flugbetriebs nötig ist, weiter beschäftigt, denn: Für eine unterbrechungsfreie Übernahme ist auch die Übernahme von Belegschaft im Interesse der Lufthansa.

„Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht empfehlenswert, selber bei Air Berlin zu kündigen, um einen neuen Job bei Easy Jet, Lufthansa oder woanders anzutreten. Durch diese Vorgehensweise erhoffen sich die Erwerber, die Mitarbeiter zu weitaus preiswerteren Konditionen einkaufen zu können. Sie werden weniger Gehalt erzielen, verlieren Altersbezüge sowie die Beschäftigungsdauer beim Unternehmen. Betroffene sollten ihre Rechte nutzen und gegen Air Berlin und Lufthansa innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben“, rät der Rechtsexperte.

Auch beim Übergang einzelner Maschinen und den zugehörigen Rechten für Start und Landung sowie einzelner Mitarbeiter liegt zumindest ein Betriebsteilübergang vor.

Die Chance für Air Berlin Mitarbeiter – Betriebsübergang zur Rettung tausender Arbeitsplätze

Mit § 613 a BGB ist es für Air Berlin Personal möglich, die Kündigung wirksam abzuwenden. „Liegt ein Betriebsübergang vor, geht auch das Arbeitsverhältnis an den Betriebserwerber Lufthansa, welcher als neuer Arbeitgeber dann möglicher Anspruchsgegner ist, sollte man eine Kündigung erhalten haben. In solch einem Fall kann eine Kündigungsschutzklage gegen Air Berlin und den Erwerber Lufthansa erhoben werden“, so Mingers.
Zum einen stellen Betroffene fest, dass ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung im derzeitigen Status nicht beendet wird, zum anderen, dass ihr Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang auf den Erwerber Lufthansa übergeht. Eine Kündigung ist nach jetzigem Kenntnisstand unwirksam, wird sie im Falle des Betriebsübergangs ausgesprochen. Klage auf Wiedereinstellung oder die Zahlung einer Abfindung stellen für Arbeitnehmer eine Chance dar. Wenn Lufthansa Betroffene nicht übernimmt, kann zumindest eine satte Abfindung erstritten werden.

Kündigungsschutzklage durch exklusive Prozessfinanzierung möglich

Durch eine bundesweit exklusive Kooperation von Mingers & Kreuzer mit einem Prozessfinanzierer ist für jeden Betroffenen von den Massenentlassungen bei Air Berlin eine Kündigungsschutzklage möglich. Die Prozessfinanzierung ist erfolgsabhängig, das heißt Kläger zahlen bei erfolgreicher Durchsetzung ihrer Klage lediglich ein Erfolgshonorar. Bei einem negativen Ausgang trägt der Prozessfinanzierer vollständig anfallende Kosten rund um die Kündigungsschutzklage. „Im Falle von Air Berlin liegt unserer Meinung nach ein Betriebsübergang vor: Mit der erfolgsorientierten Lösung der Prozessfinanzierung können wir tausende Arbeitsplätze retten“, so Mingers. „Nun ist gefragt: Nicht warten, handeln! Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden, andernfalls gilt die Entlassung als berechtigt und kann nicht mehr angefochten werden.“

Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht.

Quelle: www.mingers-kreuzer.de

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