Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Gericht verurteilt Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Gericht verurteilt Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Archivmeldung vom 16.06.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)

Bild: Bredehorn.J / pixelio.de

Das Landgericht Gera hat einen 65-jährigen Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Der Angeklagte hatte auf Facebook einen Post veröffentlicht, der den Bundespräsidenten als "Nazi Schwein" bezeichnete und Gewalt andeutete. Konkret soll der Mann in dem Beitrag geschrieben haben: "Halte deine Schnauze du Nazi Schwein hoffentlich schickt der hamas eine Bombe rein wenn du Schwein da bist".

Die Staatsschutzkammer bewertete die Äußerung als strafrechtlich relevant und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten diese Strafe in ihren Schlussvorträgen beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte blauer in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige