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Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage

Archivmeldung vom 15.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des "Handelsblatts" entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf.

Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren" (Az. 16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte."

Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die betroffene Sparda Bank will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. "Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen." In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht. Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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